Belege stornieren
Die Erfassung der Belege ist unter Verkaufsbelege ausführlich beschrieben. Belege lassen sich einzeln durch Markieren und Wahl des Menüpunktes Verarbeiten - Stornieren erzeugen.
- Ein so erzeugter "Storno-Beleg" erhält unter "Bemerkungen" einen entsprechenden Eintrag.
- Der Storno erfolgt vorzeichengekehrt auf alle seine einzelnen Belegzeilen, d.h. ist die Menge im Ursprungsbeleg positiv, ist sie im Stornobeleg negativ und umgekehrt.
- Alle Belegeinträge des Ursprungsbeleges werden in den Stornobeleg übernommen.
- Sofern es lagerrelevante Artikel zu stornieren gibt, werden die Mengen entsprechend nachgeführt. Beachten Sie, dass Sie in den gelben Belegzeilen die Lagerorte und -plätze nachführen, indem Sie die Belegzeile in den Input nehmen. Ein erfolgter Storno wird für den Druck freigegeben, ist aber noch nicht als gedruckt gekennzeichnet, also noch nicht "definitiv". Demnach muss dies ebenfalls noch erfolgen.
- Bereits stornierte Belege lassen sich erneut stornieren. Die Belegnummer und das Belegdatum wird standardmässig beim Stornieren eingesetzt. In den Belegeinstellungen, Register Vorgaben kann beides übersteuert werden, indem die Belegnummer neu gesetzt wird und das Belegdatum dem aktuellen Tagesdatum entspricht.
Storno einer Rechnung oder einer Gutschrift
Wird eine Rechnung oder eine Gutschrift markiert und storniert, ist damit weder die Rechnung noch die Gutschrift per se ausgeglichen. Der Ausgleich erfolgt am einfachsten durch die Verrechnung von Rechnungen und Gutschriften.
Storno einer Rechnung oder einer Gutschrift mit verrechneten Leistungen
In den Belegeinstellungen - Register Vorgabenkann das Verhalten eingestellt werden:
- "auf ‘verrechnet’ belassen": Leistungsdatensätze werden nicht auf nicht verrechnet zurückgesetzt;
- "auf ‘nicht verrechnet’ zurücksetzen" setzt die betroffenen Leistungen zurück und löst die Verknüpfungen zu den bisherigen (alten) Belegzeilen;
- "fragen, was geschehen soll" macht genau das. Bei der Nachfrage hat man allerdings die zusätzliche Möglichkeit, die Stornierung abzubrechen, d.h. gar nicht durchzuführen: