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    Belege und Fremdsprachen / Sprach

    Die Belege hängen bezüglich fremdsprachlichem Ausdruck von der Übersetzungstabelle und den Belegeinstellungen (Systemeinstellungen) ab. Der Sprachcode der Adresse steuert die Artikelbezeichnung sowie den Zeilenergänzungstext. Mithilfe dieses Sprachcodes können die Printausdrucke gesteuert werden.

    Sprachwechsel

    Ist der Beleg im Input und soll die Sprache gewechselt werden, gibt es (im Beleginput, Register Belegzeilen) den Menüpunkt Beleg - Sprachwechsel. Wird er gewählt, erscheint der Sprachauswahldialog. Der Sprachwahldialog funktioniert nur, wenn die Belege noch nicht geprüft sind und man über das Recht verfügt, Belege zu editieren. Beim Sprachwechsel werden folgende Texte und Elemente geändert: Belege:

    • Einleitungstext

    • Schlusstext

    • Werbetext

    • Zahlungsbedingung

    Belegzeilen:

    • Zeilentext

    • Belegzeilenergänzung (Artikelbeschreibung). Im Beleg selber wird der Sprachcode - auch nach dem Sprachwechsel - nicht gespeichert. Es gilt grundsätzlich die Korrespondenzsprache der Adresse. Werden nach dem Sprachwechsel neue Belegzeilen erfasst, steuert nach wie vor der Sprachcode der Adresse die Belegzeilenangaben.

    Deshalb ist es sinnvoll, einen Sprachwechsel nach dem Erfassen aller Belegzeilen vorzunehmen.

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