Vorsteuer auf Getränke + Verpflegung
Code GV ab 01.01.2010: 100 % Vorsteuerabzugsberechtigung
Ab 01.01.2010 kann 100% des Mehrwertsteuerbetrages zurückgefordert werden! Demnach ist in den Mwst-Sätzen der Normalsatz einzusetzen.
Code GV gGültig bis 31.12.2009 : 50 % Vorsteuer auf Getränke + Verpflegung
Als Vorsteuer dürfen derzeit (12/2004) nur 50 % des Mehrwertsteuerbetrages von ursprünglich 7.6 % zurückgefordert werden. Wir haben deshalb einen mathematischen Rückforderungssatz von 3.66 % ermittelt. Er errechnet sich aus dem Dreisatz: 103.8 % = 3.8 % (die Hälfte bzw. 50 % von 7.6 %) 100.0 % = 3.66 %