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    Mwst-Formular Saldomethode

    Erster Teil: Umsatz

    Ziffer Code Beschrieb
    200 Total vereinbarte/vereinnahmte
    Entgelte
    U, BU, BM, RU,
    EU, ALU, MVU, FU, VU, AVM (Codes OU und ROU)
    Total der vereinbarten
    bzw. vereinnahmten Entgelte (Art. 39 MWSTG), inkl. Entgelte aus
    Übertragungen im Meldeverfahren sowie aus Leistungen im Ausland

      Bei Abrechnung nach vereinbarten
      Entgelten: Deklaration sämtlicher in Rechnung gestellter Entgelte
      und der Bareinnahmen ohne Rechnungstellung.
      Bei Abrechnung nach vereinnahmten
      Entgelten: Deklaration sämtlicher in der Abrechnungsperiode
      vereinnahmter Entgelte.
      Entgelte aus Veräusserungen
      im Meldeverfahren und aus optierten Leistungen sind ebenfalls
      hier einzubeziehen.
    205 Optierte Entgelte
    OU, ROU
    Bei der Saldomethode
    kann man nicht freiwillig optieren. Falls fälschlicherweise Erfassungen
    und Buchungen mit den Codes OU und ROU vorgenommen werden, werden
    sie automatisch wie normale andere Geschäftsvorfälle behandelt
    und letztlich mit dem Saldosatz berücksichtigt.
    220 Von der Steuer
    befreite Leistungen an begünstigte Einrichtungen + Personen ->
    Exporte
    EU Von der Steuer
    befreite Leistungen (u.a. Exporte, Art. 23 MWSTG), von der Steuer
    befreite Leistungen an begünstigte Einrichtungen und Personen
    (Art. 107 MWSTG).
    Leistungen, die von der Steuer befreit sind, können in dieser
    Ziffer vom Gesamtentgelt (Ziffer 200) wieder in Abzug gebracht
    werden. Unter die von der Steuer befreiten Entgelte fallen namentlich:
    Entgelte für Exporte oder Lieferungen von Gegenständen, die nachweislich
    unter Zollüberwachung standen. Auf den entsprechenden Entgelten
    ist keine MWST abzurechnen und es muss keine Korrektur der Vorsteuer
    erfolgen. Unterlagen zum Nachweis sind nur auf ausdrückliches
    Verlangen der ESTV einzureichen.
    Lieferungen und Dienstleistungen an diplomatische Missionen,
    ständige Missionen, konsularische Posten und internationale Organisationen
    sowie an bestimmte Kategeorien von Personen, wie diplomatische
    Vertreter, Konsularbeamte und Hohe Beamte internationaler Organisationen
    können unter gewissen Voraussetzungen steuerbefreit ausgeführt
    werden (-> Art. 133 – 140 MWSTGV). Für solche Umsätze, die
    ebenfalls unter Ziffer 200 zu deklarieren sind, kann hier ein
    entsprechender Abzug vorgenommen werden, sofern die notwendigen
    amtlichen Formulare vorliegen.
    221 Leistungen im
    Ausland (Ausland zu Ausland)
    ALU Unter dieser
    Ziffer sind sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen aufzuführen,
    bei denen der Ort der Leistung im Ausland liegt. Das sind z.B.
    Ausland-Ausland-Lieferungen, Dienstleistungen, deren Empfänger
    Sitz im Ausland haben. Auf den entsprechenden Entgelten ist keine
    MWST abzurechnen und es muss keine Korrektur der Vorsteuer erfolgen.
    Diese Entgelte müssen unter Ziffer 200 deklariert werden. In Ziffer
    221 kann ein entsprechender Abzug vorgenommen werden, sofern der
    Nachweis erbracht werden kann. Unterlagen zum Nachweis sind nur
    auf ausdrückliches Verlangen der ESTV einzureichen.
    225 Übertragung im
    Meldeverfahren (Art. 38 MWSTG, bitte zusätzlich Form. 764 einreichen)
    MVU Übersteigt die
    auf dem Veräusserungspreis berechnete Steuer den Betrag von CHF
    10'000.00 oder werden die Vermögenswerte an eng verbundene Personen
    übertragen, ist die Anwendung des Meldeverfahrens obligatorisch.
    Weitere Einzelheiten zum Meldeverfahren finden Sie in der MWST-Info
    Meldeverfah-ren.
    230 Nicht steuerbare
    Leistungen (Art. 21 MWSTG), für die nicht nach Art. 22 MWSTG optiert
    wird
    FU Unter dieser
    Ziffer können die Entgelte aus Leistungen abgezogen werden, die
    von der MWST ausgenommen sind (keine MWST auf dem Entgelt und
    kein Anspruch auf Vorsteuerabzug auf den Aufwendungen) und für
    die nicht optiert wird.
    Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Entgelte unter Ziffer
    200 deklariert wurden.
    Siehe die 29 Ausnahmen in Art. 21 MWSTG.
    235 Entgeltsminderungen
    Hierfür gibt
    es keinen MWSt-Code. Wird bereits bei der Verbuchung in den Debitoren/Kreditoren
    entsprechend in ihren Ziffern berücksichtigt.
    Bei Abrechnung
    nach vereinbarten Entgelten können (müssen aber nicht unbedingt
    hier) Entgeltsminderungen wie beispielsweise Rabatte, Skonti und
    Verluste auf steuerbaren Umsätzen hier in Abzug gebracht werden.
    Gewährte Umsatzboni und andere nachträgliche Rabattvergütungen
    können ungeachtet der Abrechnungsart abgezogen werden. Voraussetzung
    ist, dass die entsprechenden Umsätze in dieser oder einer früheren
    Abrechnung unter Ziffer 200 deklariert wurden.
    280 Diverses
    VU
    AVM
    Hier können alle
    abzugsberechtigten Beträge aufgeführt werden, die nicht den Ziffern
    220 - 235 zugeteilt werden können. Voraussetzung ist, dass die
    entsprechenden Entgelte unter Ziffer 200 deklariert wurden. Es
    betrifft dies insbesondere die Entgelte aus steuerbefreiten Lieferungen
    von Münz- und Feingold.
    Wir empfehlen, hier auch den Teil des Verkaufspreises der der
    Margenbesteuerung unterliegenden Betrages exkl. Marge (Code AVM),
    also den seinerzeit bezahlten Einkaufspreis, welcher in Ziffer
    400 zum gleichen Betrag (mit Code AEM) abgezogen wird.
    289 Total Abzüge
    Hier ist das
    Total der Ziffern 220, 221, 225, 230, 235, 280 einzutragen. Bitte
    beachten Sie, dass Ziffer 205 nicht einzubeziehen ist.

    Zweiter Teil: Steuerberechnung bis 30.06.2010

    Ziffer Code Beschrieb
    Leistungen
    1. und 2. Satz
    320 U, BM, OU, ROU, BU, RU 1. Satz:
    Hier wird die MWST auf dem steuerbaren Entgelt berechnet, das
    unter Ziffer 299 gesamthaft deklariert wurde. Dazu ist das Entgelt
    auf die verschiedenen Steuersätze aufzuteilen.
    330 U, BM, OU, ROU, BU, RU 2. Satz:
    Wird in bossERP (noch) nicht via Einstellungen berücksichtigt.
    In Fällen von 2 (und auch noch mehr Saldosätzen) werden separate
    Codes für jeden einzelnen Fall eröffnet und in den Formularen
    hinterlegt.
    Das Total der Felder 320 und 330 muss mit dem Total 289 übereinstimmen
    380 AB Bezugsteuer (ehemals
    Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland)
    Unter dieser
    Ziffer sind die der Bezugsteuer nach den Artikeln 45, Abs. 1 und
    2 MWSTG unterliegenden Leistungsbezüge zum entsprechenden gesetzlichen
    Steuersatz zu deklarieren.
    Weitere Einzelheiten zur Bezugsteuer finden Sie in der MWST-Info
    Bezugsteuer.
    Die Bezugsteuer wird auf dem Formular berechnet und ausgewiesen.
    Bei der Saldomethode muss manuell der so errechnete Steuerbetrag
    manuell nach der Abrechnung in der Fibu nacherfasst werden (Aufwand
    an Mwst-Zahllastkonto).
    399 Total geschuldete Steuer (Ziff. 320 bis 381)
    470 Steueranrechnung
    gemäss Formular Nr. 1050
    Die Steueranrechnung
    wird auf dem Formular manuell zusammengestellt und berechnet.
    Liegt ein solcher Fall vor, wird der anrechenbare Steuerbetrag
    vor dem Drucken der Mwst ins entsprechende Druckparameterfeld
    vorzeichengerecht eingetragen. Damit erscheint dieser Betrag auf
    dem Saldo-Steuerabrechnung.
    Man muss nun manuell diesen manuell berechneten Steueranrechnungsbetrag
    vor oder nach der Abrechnung in die Fibu nacherfassen.
    471 Steueranrechnung
    gemäss Formular Nr. 1055
    Sie vorangehender
    Abschnitt zu Ziffer 470.
    Weitere
    Hinweise: Unter
    der Saldomethode gibt es


      keine
      rückforderbare Vorsteuern


      keine
      Einlagenentsteuerung


      keine
      Vorsteuerkorrekturen


      keine
      Vorsteuerkürzungen auf sog. Nicht-Entgelte wie Subventionen,
      Kurtaxen etc.

    500 An die ESTV zu
    bezahlender Betrag
    Die sich hier
    ergebende MWST-Schuld ist innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode
    mit dem der MWST-Abrechnung beiliegenden Einzahlungsschein zu
    begleichen. Teilzahlungen müssen mit der ESTV vereinbart werden.
    Sie dürfen jedoch nicht in der MWST-Abrechnung abgezogen oder
    erwähnt werden.
    510 Guthaben der
    steuerpflichtigen Person
    Sofern sich ein
    Guthaben aus der MWST-Abrechnung ergibt, überweist die ESTV den
    entsprechenden Betrag innert 60 Tagen nach Eintreffen der MWST-Abrechnung.
    In diesen Fällen sind der ESTV die für die Auszahlung notwendigen
    Angaben schriftlich mitzuteilen.

    Steuerberechnung ab 01.07.2010 (Übergang)

    Da bereits schon in der zweiten Jahreshälfte 2010 Rechnungen eingehen oder versendet werden mit den aktuellen MWSt-Sätzen per 01.01.2011 (Abos etc.), wurde ein Übergangsformular erstellt. Das heisst es müssen bereits schon die neuen Saldo-Sätze bei der Abrechnung ab dem 3. Quartal 2010 mitberücksichtigt werden! Das Formular weist bei den Steuerberechnungs-Code 320 - 380 zwei bzw. nun neu 4 Spalten auf. Auf der linken Seite befinden sich die Sätze ab 01.01.2011 und auf der rechten Seite die gültigen bis 31.12.2010.

    Die anderen Code bleiben gleich.

    Ziffer Code Beschrieb
    Leistungen
    1. und 2. Satz
    320 / 321 XU / U, BM, XOU / OU,XROU / ROU, XBU / BU, XRU / RU 1. Satz:
    Hier wird die MWST auf dem steuerbaren Entgelt berechnet, das
    unter Ziffer 299 gesamthaft deklariert wurde. Dazu ist das Entgelt
    auf die verschiedenen Steuersätze aufzuteilen.
    330 / 331 XU / U, BM, XOU / OU, XROU / ROU, XBU / BU,XRU / RU 2. Satz:
    Wird in bossERP (noch) nicht via Einstellungen berücksichtigt.
    In Fällen von 2 (und auch noch mehr Saldosätzen) werden separate
    Codes für jeden einzelnen Fall eröffnet und in den Formularen
    hinterlegt.
    Das Total der Felder 320 und 330 muss mit dem Total 289 übereinstimmen
    380 / 381 XAB / AB Bezugsteuer (ehemals
    Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland)
    Unter dieser
    Ziffer sind die der Bezugsteuer nach den Artikeln 45, Abs. 1 und
    2 MWSTG unterliegenden Leistungsbezüge zum entsprechenden gesetzlichen
    Steuersatz zu deklarieren.
    Weitere Einzelheiten zur Bezugsteuer finden Sie in der MWST-Info
    Bezugsteuer.
    Die Bezugsteuer wird auf dem Formular berechnet und ausgewiesen.
    Bei der Saldomethode muss manuell der so errechnete Steuerbetrag
    manuell nach der Abrechnung in der Fibu nacherfasst werden (Aufwand
    an Mwst-Zahllastkonto).
    399 Total geschuldete Steuer (Ziff. 320 bis 381)

    Dritter Teil: Andere Mittelflüsse

    Ziffer Code Beschrieb
    900 Subventionen,
    Kurtaxen u.Ä., Entsorgungs- und Wasserwerkbeiträge (Art. 18 Abs.
    2 Bst. a-c MWSTG)
    SU
    KT
    EW
    Diese Nicht-Entgelte
    sind hier zu deklarieren. Unter Ziffer 200 sind sie jedoch nicht
    aufzuführen.
    910 SP
    DI
    SE
    Die Nicht-Entgelte,
    die unter dieser Ziffer zu deklarieren sind, sind unter Art. 18
    Abs. 2 Bst. d-l MWSTG aufgelistet. Unter Ziffer 200 sind sie jedoch
    nicht aufzuführen.
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