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    Formvorschriften für vollständige Mwst-Belege

    Vorsteuerabzugsfähige Lieferantenrechnungen müssen folgenden minimalen Formvorschriften entsprechen, die Sie genau überprüfen müssen (Auszug aus "Mwst-Info 16: Buchführung und Rechnungsstellung der ESTV, Januar 2010):

    • Name und Ort des Leistungserbringers, wie er im Geschäftsverkehr auftritt (Name, Adresse (Ort gemäss Handelsregister))
    • Mwst-Nummer des Leistungserbringers (sofern mwst-pflichtig), wie er im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist
    • Name und Ort des Leistungsempfängers, wie er im Geschäftsverkehr auftritt(Name, Adresse (Ort). Nicht wichtig: Strasse, Nr, Plz, Postfach-Nr).
    • Beache: Kassenzettel oder Registrierkassenstreifen: Bis zum Betrag von CHF 400 kann auf diese Angaben verzichtet werden (gilt aber nicht für handgeschriebene Quittungen. Dort müssen die Minimalanforderungen erfüllt sein).
    • Datum und Zeitraum der Lieferungen und Leistungen
    • Art, Gegenstand und Umfang der Lieferungen und Leistungen (was, wieviel)
    • Entgeltfür die Leistung (Betrag der Lieferung bzw. Leistung)
    • Mwst-Betrag bzw. Mwst-Satz: Den auf das Entgelt entfallende Mwst-Betrag muss ausdrücklich als Mwst mit dem entsprechenden Mwst-Satz bezeichnet werden. Bei Preisen inkl. Mwst genügt die Angabe (inkl. 8 % Mwst).
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