Eigenverbrauch
Code VE und RVE:
- Mit dem neuen MWSTG fällt der baugewerbliche Eigenverbrauch ab 1. Januar 2010 weg.
- Der „normale“ Eigenverbrauch gibt es bei der Saldomethode nicht, mit Ausnahme der (eher seltenen) Übertragung von Vermögen im Meldeverfahren.
- Die meisten übrigen Fälle von Eigenverbräuchen sind in diesem Papier mit Beispielen bzw. Code-Hinweisen beschrieben. Beispiele für Eigenverbräuche ab 2010 sind im Thema Vorsteuerkorrekturen aufgrund Gemischter Verwendung zu finden.