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    Eigenverbrauch

    Code VE und RVE:

    • Mit dem neuen MWSTG fällt der baugewerbliche Eigenverbrauch ab 1. Januar 2010 weg.
    • Der „normale“ Eigenverbrauch gibt es bei der Saldomethode nicht, mit Ausnahme der (eher seltenen) Übertragung von Vermögen im Meldeverfahren.
    • Die meisten übrigen Fälle von Eigenverbräuchen sind in diesem Papier mit Beispielen bzw. Code-Hinweisen beschrieben. Beispiele für Eigenverbräuche ab 2010 sind im Thema Vorsteuerkorrekturen aufgrund Gemischter Verwendung zu finden.
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