Saldo- bzw. Pauschalsteuersätze
Kurzbeschrieb
Pauschalsteuersätze (PSS) und Saldosteuersätze (SSS) sind Branchensätze, welche die Abrechnung mit der ESTV wesentlich vereinfachen, weil die Vorsteuern nicht ermittelt werden müssen. Die geschuldete Steuer wird bei Anwendung dieser Methode mittels Multiplikation des ins In- und ins Ausland getätigten Umsatzes (inkl. MWST) mit dem entsprechenden von der ESTV bewilligten PSS / SSS berechnet. Zudem ist die Bezugsteuer (insbesondere beim Bezug von Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland) zum gesetzlichen Satz zu entrichten. Weil es sich um eine vereinfachte Abrechnungsmethode handelt, kann aufgrund besonderer Situationen die geschuldete Steuer höher oder niedriger ausfallen als bei der Abrechnung mittels der effektiven Methode. Bezüglich Export zur Saldosteuersatz-Abrechnung verweisen wir auf die Ausführungen unter "Exportumsätze bei der Saldomethode". Der von der steuerpflichtigen Person anzuwendende PSS / SSS bestimmt sich aufgrund der Art der Leistungen, welche von ihr erbracht werden. Die Höhe der SSS basiert auf der typischen Kostenstruktur einer entsprechenden Leistung. Je grösser die in den Waren, Dienstleistungen, Betriebsmitteln und Investitionsgütern enthaltene Vorsteuer ist, desto niedriger ist der SSS. Die Nettosteuerschuld weicht deshalb längerfristig nicht oder nur geringfügig ab von jener bei Anwendung der effektiven Abrechnungsmethode (MWST auf Umsatz und Abzug der angefallenen Vorsteuern). Steuerpflichtige Personen, die die PSS / SSS-Methode anwenden wollen, müssen dies der ESTV schriftlich mitteilen. Die PSS-Methode ist in weiten Teilen identisch mit der SSS-Methode.
Unterschiede zwischen PSS- und SSS-Methode
Pauschalsteuersatzmethode (PSS) | Saldosteuersatzmethode (SSS) | |
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Für folgende steuerpflichtige Personen | Bund, Kanton, Gemeinden + verwandte Einrichtungen, sowie Vereine + Stiftungen. Beispiele: Gemeindeverbände, Kirchgemeinden, private Schulen und Spitäler, Spitexorganisationen, Altersheime, kantonale Gebäudeversicherungen, Transportunternehmen des öff. Verkehrs, Sport + Kultur, Vereine, Stiftungen |
Alle andern steuerpflichtigen Personen mit Höchstumsatz bis |
Höchstumsatz | unbegrenzt | bis max. CHF 5.02 Mio. (01.01.2011) |
Abrechungsperiode | vierteljährlich | halbjährlich |
Anzahl Sätze | mehrereje nach Kostenstruktur | max. 2 Steuersätze |
Angabe auf Kundenrechnungen | Geltende gesetzliche Steuersätze (Normalsatz, reduzierter Satz, Sondersatz) | Geltende gesetzliche Steuersätze (Normalsatz, reduzierter Satz, Sondersatz) |
Handling PSS-/SSS-Methode
In den weiteren Ausführungen wird die Saldosteuersatzmethode beschrieben. Sie gelten ebenso für die Pauschsteuersatzmethode:
- Saldo- bzw. Pauschalsteuersätze (in diesem Kapitel)
- Mehrere Pauschal- bzw. Saldosteuersätze
- Saldosteuersätze, wenn nur Fibu
- Saldosteuersätze, wenn Fibu + Debi
- Vorgehensmethode mit mehreren Saldosteuersätzen
- Einrichten Umsatzkonto für PSS-/SSS-Methode
- Einrichten Ertragskonto pro Ertragsart und Buchungsanweisung