Vorsteuerkorrekturen auf Gemischter Verwendung und Eigenverbrauch
- Gemischte Verwendung (Art. 30 MWSTG),
- Eigenverbrauch (Art. 31 MWSTG)
Code VE, RVE
Warenbezug für den Eigenverbrauch z.B. via Lieferantenrechnung oder Debitoren-Gutschrift.
Code KVGV
Neben den Codes VE und RVE werden in Ziffer 415 Vorsteuerkorrekturen deklariert, beispielsweise infolge:
- Gemischter Verwendung (d.h. Verwendung sowohl für Zwecke, die zum Vorsteuerabzug berechtigen als auch für Zwecke, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen oder die ausserhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit liegen)
- Eigenverbrauch: kann z.B. über Debitoren- und Kreditorenrechnungen oder direkt auf das Vorsteuerkonto erfolgen (Code VE). Weitere Einzelheiten zu den Vorsteuerkorrekturen finden Sie in der MWST-Info Kürzung des Vorsteuerabzuges.
Handling in der Mwst-Abrechnung
Bevor die Mwst definitiv gerechnet wird, wird sie provisorisch erstellt. Daraus kann ersehen werden, welche Vorsteuerkürzungen anfallen. Beispiel: 20 % sind auf den Vorsteuern zu kürzen. Die prov. Mwst-Abrechnung zeigt ein Total an Vorsteuern von CHF 5‘420.11, davon 10 % = CHF 542.00.
Buchung: Aufwand an Mwst-Vorsteuerkonto, Text: 10 % Vorsteuerkürzung
infolge Gemischter Verwendung