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    Vorsteuerkorrekturen auf Gemischter Verwendung und Eigenverbrauch

    • Gemischte Verwendung (Art. 30 MWSTG),
    • Eigenverbrauch (Art. 31 MWSTG)

    Code VE, RVE

    Warenbezug für den Eigenverbrauch z.B. via Lieferantenrechnung oder Debitoren-Gutschrift.

    Code KVGV

    Neben den Codes VE und RVE werden in Ziffer 415 Vorsteuerkorrekturen deklariert, beispielsweise infolge:

    • Gemischter Verwendung (d.h. Verwendung sowohl für Zwecke, die zum Vorsteuerabzug berechtigen als auch für Zwecke, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen oder die ausserhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit liegen)
    • Eigenverbrauch: kann z.B. über Debitoren- und Kreditorenrechnungen oder direkt auf das Vorsteuerkonto erfolgen (Code VE). Weitere Einzelheiten zu den Vorsteuerkorrekturen finden Sie in der MWST-Info Kürzung des Vorsteuerabzuges.

    Handling in der Mwst-Abrechnung

    Bevor die Mwst definitiv gerechnet wird, wird sie provisorisch erstellt. Daraus kann ersehen werden, welche Vorsteuerkürzungen anfallen. Beispiel: 20 % sind auf den Vorsteuern zu kürzen. Die prov. Mwst-Abrechnung zeigt ein Total an Vorsteuern von CHF 5‘420.11, davon 10 % = CHF 542.00.

    Buchung: Aufwand an Mwst-Vorsteuerkonto, Text: 10 % Vorsteuerkürzung

    infolge Gemischter Verwendung

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