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    Mwst-Einstellungen

    Optionen - Systemeinstellungen...

    • Mehrwertsteuer Sofern keine Mwst-Pflicht besteht, ist die gleichnamige Checkbox zu stellen. In den Mwst-Sätzen müssen mindestens die beiden Mwst-Sätze "Steuersatz ohne Umsatzsteuer" und "Steuersatz ohne Vorsteuer" zu 0.0 % definiert sein.

    Mwst-Einstellungen pflegen

    Die Einstellungen für die Mehrwertsteuer enthalten die Mandanten- und Finanzjahr-abhängigen Vorgaben. Es werden ebenfalls die Abrechnungsmethode sowie das systemkontenmässige Zahllastkonto festgelegt.

    Grundsätzliche Einstellungen

    • Mwst-Nummer gemäss Mwst-Verwaltung: 20 Stellen alphanumerisch, gültig ab 2013. Sie entspricht der UID-Nummer, gefolgt vom Wort "MWST". Die Mwst-Nummer muss bei der Eröffnung eines neuen Finanz- bzw. Geschäftsjahrs neu eingegeben werden.

    • Untersteht der Mandant keiner Besteuerung, wird die Checkbox "Keine Mwst-Pflicht" gestellt. Siehe oben "keine Mwst-Pflicht".

    • Abrechnungsmethode: vereinbart oder vereinnahmt.

    • Zahllastkonto

    • Kostenstelle bzw. Kostensträger, falls gewünscht

    Effektive Abrechnungsmethode (Normalmethode)

    Die Checkbox "Saldomethode verwenden" darf nicht gestellt sein.

    Saldomethode mit 1 Saldosteuersatz

    • Die Checkbox "Saldomethode verwenden" muss gestellt sein.
    • Es ist der gültige Saldosatz in den Mwst-Sätzen einzutragen:

    Siehe Saldomethode mit 1 Saldosteuersatz.

    Saldomethode mit 2 Saldosteuersätzen

    und

    Pauschalmethode mit mehreren Pauschalsteuersätzen

    Die Einstellungen müssen gleich sein, wie wenn nach der Normalmethode abgerechnet würde. Mit den saldomässigen Bereinigungsbuchungen erfolgt die methodische Richtigstellung am Ende der Mwst-Periode: Siehe "Mehrere Pauschal- bzw. Saldosteuersätze".

    Mwst-Einstellungen verwenden

    • bei der Mwst-Abrechnung (Ausdruck)
    • beim Ausdruck von Verkaufsbelegen (z.B. Rechnung)
    • bei der definitiven Mwst-Abrechnung bzw. deren Verbuchung

    Mwst-Abrechnungsmethoden

    • nach vereinnahmtem Entgelt
    • nach vereinbartem Entgelt
    • nach der Saldomethode
    Information

    Unter Jahr sollten keine Abrechnungsmethoden geändert werden.

    Wenn dies aber trotzdem notwendig ist, muss eine klare Abgrenzung zwischen der alten und der neuen Methode gezogen werden. Bitte setzen Sie sich mit bossinfo.com in Verbindung, denn die bisherige Methode ist sauber abzurechnen. Es dürfen erst nach erfolgter definitiver Abrechnung neue Debitoren- und Kreditorenfakturen erfasst werden. Wird von der vereinbarten zur vereinnahmten Abrechnung gewechselt, ist zu berücksichtigen, dass die bereits erfassten Rechnungen versteuert worden sind.

    • Bearbeiten
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