Saldomethode mit 1 Saldosteuersatz (SSS-Methode)
Abrechnung aufgrund der diesbezüglichen Unterstellung. Neben den beiden Abrechnungsmethoden gibt es die halbjährliche Saldobesteuerung, die einen reduzierten sog. Saldosatz kennt, jedoch keine Abzüge von Vorsteuern zulässt. Die Saldobesteuerung ist bewilligungspflichtig. In den Mwst-Einstellungen werden - was Saldomethoden-relevant ist - folgende Einstellungen vorgenommen:
- die Checkbox "Saldomethode verwenden" und
- folgende Möglichkeiten umgesetzt:
- Entweder (einfachste Lösung) werden im Kontenstamm in allen Konten (mit Ausnahme der Umsatzkonten) die Mwst-Codes entfernt
- und/oder in den Mwst-Sätzen werden bei sämtlichen Datensätzen der
- die Checkbox "Saldomethode möglich" gesetzt und
- der Saldosatz eingesetzt.
- Nachteil: es können damit nicht mehrere Mandanten mit unterschiedlichen Saldosteuersätzen nebeneinander geführt werden.
- Lösung für mehrere Mandanten mit unterschiedlichen Saldosätzen: Mehrere Umsatzsteuersätze pro Mandant bilden. Im Falle der Saldomethode wird mit den "normalen" Mwst-Codes in der Buchhaltung gearbeitet, falls die Mwst-Codes auf dem Kontenstamm nicht gelöscht sind. Wenn sie bestehen bleiben, müssen in den Mwst-Sätzen die Checkbox "Saldomethode möglich" und der Saldosatz eingesetzt werden.
In den Debitoren und Kreditoren kann mit den normalen Mwst-Codes gearbeitet werden, sofern die Mwst-Sätze auf "Saldomethode möglich" und der Saldosatz gesetzt sind. Siehe auch oben "Lösung für mehrere Mandanten".
Hinweis zu den Mwst-Sätzen
Die Mwst-Sätze sind mit Ausnahme der Margenbesteuerung dieselben wie für die Effektive Abrechnungsmethode, auch die prozentualen Ansätze. Das scheint vordergründig ein Dilemma zu sein. Aufgrund der Mwst-Einstellung mit der gecheckboxten „Saldomethode“ und dem Saldosatz rechnet bossERP automatisch richtig. Mit dieser Methode können in einem Datenfile mehrere unterschiedliche Mandanten geführt werden:
- die einen mit Saldomethode und vereinnahmtem oder vereinbartem Entgelt,
- andere mit der Effektiven Methode mit vereinbartem und wieder andere mit vereinnahmtem Entgelt
- oder mit Saldomethode und 2 Saldosteuersätzen
- oder mit der Pauschalmethode mit mehreren Pauschalsteuersätzen. Bezüglich Export zur Saldosteuersatz-Abrechnung verweisen wir auf die Ausführungen unter "Exportumsätze bei der Saldomethode". Die Saldobuchung (bei Verwendung nur 1 Saldosteuersatzes) wird anlässlich der Integration in die Fibu (Menüpunkt Verbuchen - Periode verbuchen) aufgrund des in den Mwst-Sätzen eingetragenen Saldosatzes
erzeugt. Bei Anwendung von 1 Saldosteuersatz gelten die Einstellungen von "U" und "RU" (farblich oliv unterlegt):
Die andern farblich unterlegten Steuersätze gelten für mehrere Pauschal- bzw. Saldosätze. Für die manuellen Fibu-Buchungen werden ebenfalls die "normalen" Mwst-Codes verwendet; das System rechnet die Mwst aufgrund des Saldosatzes aus. Mwst-Codes mit 0 % werden ebenfalls mit 0 % behandelt. Was ist zu tun, wenn mehrere Saldosteuersätze gefordert werden ? Siehe hier !
Hinweise zur Buchungslogik
Debitoren
- Wenn in den Belegzeilen im Mwst-Betrag Null steht, dann wird eine leere Fibu-Einzelbuchung mit Mwst-Code erstellt.
- Wenn in der Belegzeile ein Mwst-Betrag steht, dann wird mit dem Saldosaldo gerechnet, eine Einzelbuchung mit dem errechneten Mwst-Betrag und dem Mwst-Code erstellt sowie der Netto-Belegzeilenbetrag entspechend angepasst.
Kreditoren
- Unabhängig, was in den Belegzeilen im Mwst-Betrag steht, wird immer eine leere Fibu-Einzelbuchung mit Mwst-Code erstellt.
Skonti und Abschreibungen
- Es wird geschaut, was in den Belegzeilen bzw. in dessen Mwst-Betragsfeldern stand. Wenn ungleich Null, wird nach dem Saldosteuersatz gerechnet und gebucht, wenn Null im Mwst-Betragsfeld steht, wird eine Einzelbuchung ohne Betrag, aber mit Mwst-Code erstellt.