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    Mwst-Codes für Andere Mittelflüsse

    Im Mwst-Abrechnungsformular, Ziffer 900, sind folgende Codes (sog. Andere

    Mittelflüsse) zu deklarieren, die zu Vorsteuerkürzungen führen:

    SU Einnahmen
    aus Subventionen
    KT Einnahmen
    aus Kurtaxen
    EW Einnahmen
    aus Entsorgungs - und Wasserwerkbeiträgen

    Diesen Mittelflüssen stehen keine eigentlichen Leistungen im Sinne der Mwst gegenüber. Demnach wird der Vorsteuerabzug im Verhältnis gekürzt. Im Mwst-Abrechnungsformular, Ziffer 910, sind folgende Codes (sog. Nicht-Entgelte) zu deklarieren, die nicht

    zu Vorsteuerkürzungen führen:

    SP Einnahmen
    aus Spenden
    DI Einnahmen
    aus Dividenden, Gewinnanteilen, zinslose Darlehen, Sanierungsleistungen,
    Forderungsverzichte, Entschädigung für unselbständige VR- oder
    Stiftungsratstätigkeiten, Behördenentschädigung, Sold, Zahlungen
    für hoheitliche Tätigkeiten
    SE Einnahmen
    aus Schadenersatzzahlungen, Genugtuung

    Solche Mittelflüsse führen nicht zu einem Vorsteuerabzug.

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