Vorauszahlungen (VZ)
Vorauszahlungen (oder auch als Anzahlungen von Kunden bezeichnet) sind auftragsbezogen und immer mit einem Auftragsdossier verknüpft (im Gegensatz dazu die Mehrzahlungen, die nicht mit einem Auftragsdossier verknüpft sind und damit frei verrechnet werden können). Anzahlungen von Kunden können wie folgt abgewickelt werden:
- Als Teilrechnungen: die bisher erbrachten Leistungen werden teilweise ausfakturiert; sie sind mehrwertsteuerpflichtig. Die Erfassung erfolgt via Belege als Rechnungen. Sie sind somit nicht eigentliche Vorauszahlungen im Sinne der Buchhaltung und der Mehrwertsteuer.
- Als eigentliche Vorauszahlungen, die für noch zu erbringende Leistungen bezahlt werden. Die Verrechnung erfolgt später anhand von zu stellenden Rechnungen. Sofern die Mwst nach vereinbartem Entgelt abgerechnet wird, unterliegt die Vorauszahlung nicht der Mwst, sondern erst die Rechnung. Beachten Sie hierzu aber die einschlägigen Bestimmungen der Mwst, die in dieser Beziehung enge Grenzen setzt ! Hinweis: wird nach vereinnahmtem Entgelt abgerechnet, muss eine Teilrechnung erstellt werden (keine Vorauszahlungen). Das Erfassen von negativen Vorauszahlungen zu Korrekturzwecken ist möglich.