Einleitung zu Mwst-Satzanpassungen
Die nachstehenden Ausführungen basieren auf den Bedingungen, wie sie auf den 1. Januar 2011 bekannt sind und umfassenden die notwendigen Anpassungen in bossERP ERP. Ob der alte oder der neue Satz zur Anwendung kommt, hängt davon ab, wann die (Teil)Leistung erbracht wird/wurde. Erfolgt sie vor dem Datum der Satzerhöhung (z.B. vor dem 1. Januar 2011), gilt der alte, danach der neue Satz. Darum muss der Zeitpunkt der Leistungserbringung auf der Rechnung klar ersichtlich sein. Wir empfehlen, entsprechende Teilrechnungen oder zumindest entsprechend getrennte Belegzeilen auf den Rechnungen anzubringen. Bitte beachten Sie: Nicht das Rechnungsdatum ist für den anzuwendenden Satz entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Mit der Satzerhöhung auf den 1. Januar 2011 gibt es für die Übergangsphase des 2. Semesters 2010 neue Abrechnungsformulare, die ab dem 3. Quartal 2010 anzuwenden sind. Nebst den alten Steuersätzen können bereits schon die neuen Steuersätze deklariert werden. Auf das bekannte frühere Berichtigungsformular wird demnach verzichtet.
Effektive Methode
Die Satzänderungen per 1. Januar 2011 sehen wie folgt aus:
Satz alt | Satz neu | |
---|---|---|
Normalsatz | 7.6 % |
8.0 % |
Satz für Beherbergungsleistungen |
3.6 % |
3.8 % |
Reduzierter Satz |
2.4 % |
2.5 % |
Saldomethode
Die Erhöhung der gesetzlichen Steuersätze bedingt auch eine entsprechende Anpassung der Saldosteuersätze sowie der Pauschalsteuersätze für das Gemeinwesen und verwandte Bereiche. Die Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze der einzelnen Branchen und Tätigkeiten werden so berechnet, dass die Steuerzahllast prozentual gleich zunimmt wie bei einer nach der effektiven Methode (Steuer auf Umsatz mit Vorsteuerabzug) abrechnenden steuerpflichtigen Person/Firma. Wenn in einem Mandanten nur ein Saldosatz zur Anwendung kommt (Regelfall), dann ändern
- die Systemeinstellung „Mwst-Einstellungen“ (Saldosatz und entsprechende Checkbox) und
- die Steuersätze, wie nachstehend für die effektive Methode beschrieben sind. Wenn mehrere Saldosätze zur Anwendung kommen, dann sind sie gemäss den jeweils speziellen Hinweisen im nachstehenden Beschrieb zu ändern. Bitte beachten Sie folgenden Hinweis, falls im "alten Jahr" bereits schon Leistungen mit dem neuen Mwst-Satz abgerechnet werden müssen: Bekanntlich gibt es in bossERP nur 1 Saldosatz. Wenn somit ein Kunde, der zum Saldosatz abrechnet, Leistungen für das neue Jahr vorausfakturiert bzw. vereinnahmt, muss er für solche Buchungen in den Mwst-Einstellungen den neuen Satz kurzfristig um- und nach diesen Buchungen wieder zurückstellen. Das wird aber eher die Ausnahme als die Regel sein. Hier noch ein hilfreicher Link: http://www.estv.admin.ch/mwst/themen/01045/index.html?lang=de
Notwendige Anpassungen
Mwst-Codes
Die Tabelle für die MWST-Codes ist mit den wichtigsten neuen Vor- und Umsatzsteuer-Sätzen zu ergänzen, damit allfällige erste Fakturen abgewickelt werden können. Ebenfalls kann es sein, dass vereinzelte Lieferantenrechnungen für periodische Leistungen schon bald die neuen Steuersätze ausweisen könnten. In der Übergangsperiode (z.B. vom 3. Quartal 2010 bis 2. Quartal 2011) müssen allenfalls die alten und die neuen Mehrwertsteuersätze parallel verarbeitet werden können.
Neues Mwst-Formular (z.B. ab 3. Quartal 2010)
Die Eidg. Steuerverwaltung hat für das 3. Quartal 2010 ein neues Formular eingeführt. Es löst dasjenige ab, das per 1. Quartal 2010 eingeführt wurde. bossERP-Anwender können es via FTP-Server (SuperReport Mwst-Formulare 2010-2011) beziehen und bei sich einbinden.
Fibu-Konten
Aus unserer Sicht braucht es in der Finanzbuchhaltung keine neuen Konten.
System- und andere Einstellungen für Mwst-Codes
Eine Reihe von Systemeinstellungen führen zur automatischen richtigen Zuweisung von Mwst-Codes. Sie sind nachstehend "Methodisches zur den Mwst-Satzanpassungen" im Detail aufgeführt, um welche es sich handelt. Von dort aus können Sie zu den Beschrieben gelangen, wie man solche Änderungen vornimmt.