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    Besonderheit: Mwst bei Artikeln mit Folgeartikeln

    Falls Sie im aktuellen (alten) Jahr bereits Artikel mit neuen Mwst-Sätzen verrechnen, ist folgendes zu beachten (Beispiel 2010 und 2011):

    • Die Artikel, welche Sie bereits für 2011 verrechnen (Abos, Lieferungen etc.) sind mit den entsprechenden Sätzen abzurechnen.
    • Die Fakturierung für die Artikel für 2010 können wie gewohnt vorgenommen werden.
    • Für die Fakturierung der Artikel für 2011 sind im Beleg noch folgende Einstellungen wichtig: Unter dem Register (Beleginput) Buchhaltung - Preisfindung - Preisfindungsdatum ist das Datum 01.01.2011 einzugeben.

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