Methodisches zu den Mwst-Satzanpassungen
Damit Sie die bisherigen Codes, an die Sie sich gewöhnt haben, für die neuen Mwst-Sätze weiterverwenden können, empfehlen wir folgendes:
Bisherige Codes mit % unverändert lassen
Die bisherigen Mwst-Codes, die 0 % haben, bleiben im bisherigen und neuen Mwst-Codes-System die gleichen. Also keine Änderungen daran vornehmen (z.B. FU, 0, 100 usw.). Ausnahme: Dienstleistungsbezug aus dem Ausland (Code AB).
Bisherigen Codes mit % ein X voranstellen
Die heutigen Mwst-Codes, die einen %-Satz ausweisen (z.B. 7.6 %, 2.4 %, 3.6 %) tragen die Kürzel U, I, M, RU, RI usw.). Diesen Codes setzen Sie bitte ein X voraus, so dass Sie zu XU, XI, XM, XRU usw. werden. Damit werden alle Buchungen, Beleg- und Bestellbelegzeilen sowie allen Mwst-Einstellungen (z.B. auf den Preisen, Adressen, Verrechnungssätzen usw.) automatisch ein X vorangestellt, so dass man auf Anhieb sieht, dass es sich um „alte“ Codes handelt. Für weitere Buchungen im alten Jahr (2010) mit den bisherigen alten Codes verwenden Sie inskünftig diese X-Codes.
Saldomethode mit mehreren Saldosätzen
Auch hier stellen Sie vor die bestehenden Codes ein X. SAS oder SB werden dann zu XSAS oder XSB. Siehe Thema: Mwst-Anpassungen in den Systemeinstellungen
Neue Codes mit % mit den bisherigen Kürzeln
Neue Codes, die Sie für das neue Jahr (2011) mit z.B. 8.0 %, 2.5 %, 3.8 % anlegen müssen, erhalten die bisherigen bekannten Codes U, I, M, RU, RI usw. Diese sind neu zu eröffnen. Für neue Buchungen, Belege- bzw. Bestellbelege usw., die mit den neuen Codes versehen werden müssen, werden mit den bisherigen Kürzeln verwendet. Hinter diesen Kürzeln sind aber die neuen Mwst-Sätze abgelegt.
Saldomethode mit mehreren Saldosätzen:
Auch hier sind neue Codes zu eröffnen. Diese Codes erhalten die bisher bekannten Bezeichnungen SAS oder SB etc. mit den entsprechenden %-Sätzen: 0.1%, 0.6%, 1.3%, 2.1%, 2.9%, 3.7%, 4.4%, 5.2%, 6.1% oder 6.7%. Hinweis: Wenn Sie nur einen Saldosatz haben, dann wählen Sie die Abrechnung nach Saldomethode. Bitte beachten Sie bei Abrechnung der Saldomethode mit mehreren Saldosätzen:
- Auf gar keinen Fall die Saldomethode wählen, weil im Standard von bossERP nur ein Sal-dosteuersatz möglich ist.
- In den Systemeinstellungen muss die Mehrwertsteuereinstellung auf vereinnahmt oder verein-bart stehen.
- Der Mwst-Satz muss im Text den Prozentsatz (z.B. 6.7%) haben. Beispiel mit 6.7% Umsatz-steuer. Der mathematische Berechnungssatz rechnet sich wie folgt:
| 93.3 % | = | 6.7 % |
|---|---|---|
| 100.0 % | = | 7.1811136 % |
Siehe Thema: [Mwst-Anpassungen in den Systemeinstellungen]
Neue Preise mit den neuen Mwst-Codes
Die Mwst-Änderung führt in bossERP ERP auch zu einer Anpassung der Preise, d.h. ab Datum der Gültigkeit der neuen Ansätze (z.B. 01.01.2011) gibt es neue Preise für den Verkauf und für den Einkauf. Event. schon ab 1.7. des alten Jahres (2010). Das ist aber nicht sehr aufwändig, sondern kann mit entsprechend unterstützenden Funktionalitäten vollzogen werden. Siehe Thema:
- Anpassung von Verkaufspreisen
- Anpassung von Einkaufspreisen
- Besonderheit: Mwst bei Artikeln mit Folgeartikeln
- Besonderheit: Mwst bei automatischen Artikeln
Neue Verrechnungssätze mit den neuen Mwst-Codes
Siehe Thema: Anpassung von Verrechnungspreisen
Mwst-Kreditoren-Einträge in den Adressen ändern
Mittels einer Funktionalität können Sie die Kreditoren-Einstellungen aller Adressen beim Übergang des alten aufs neue Jahr anpassen. Die Adresse „Meier“ hat beispielsweise durch die Änderung der bisherigen Codes die Vorsteuer XI erhalten. Sie können nun alle XI-Codes in einem Rutsch auf I ändern. Siehe Thema: Mwst-Codes in den Adressen (Kreditoren)
Mwst-Einträge in den Fibu-Konten ändern
Nach der Eröffnung des neuen Finanzjahres (2011) und der Eröffnung des neuen Kontenplanes aufgrund jenem des Vorjahres (2010) und nach der Zuordnung der Systemkonten können Sie mit einer Funktionalität die bisherigen Mwst-Codes, die z.B. XI oder XM oder XU usw. haben, auf die neu gültigen Mwst-Codes I oder M oder U usw. in einem Rutsch ändern. Siehe Thema:
Mwst-Einträge in den Artikeln ändern
In den Artikeln im Register Buchhaltung stehen die Mwst-Vorgabecodes, die beim manuellen Anlegen von Verkaufs- und Einkaufspreisen gezogen werden. Diese Vorgaben können mit einer neuen Funktionalität - ebenfalls in einem Rutsch - geändert werden. Siehe Thema: Mwst-Codes in Artikeln
Mwst-Einträge in den Leistungen ändern
Tätigkeiten
Spesenarten
Auslagen
Siehe Thema: Mwst-Codes in Tätigkeiten, Spesenarten, Auslagen
Mwst-Einträge in den Mahnstufen ändern
Dort sind nur Änderungen notwendig, falls Sie mit Mahngebühren arbeiten. Da der Änderungsaufwand sehr gering ist, hat er durch einen manuellen Eingriff zu erfolgen. Bitte ändern Sie diese vor dem ersten Mahnlauf im neuen Jahr (2011) händisch ab. Siehe Thema: Mwst-Codes in den Mahnstufen Debitoren (Mahngebühren)
Mwst-Einträge in den Mailingvorlagen ändern
Falls Sie für solche Mailingvorlagen die Codes SP, SU und dergleichen verwendet haben, die 0% Mwst haben (also nur zu einer Deklaration in der Mwst-Abrechnung ohne Mwst-Ablieferung führten), müssen Sie nichts machen bzw. diese Codes weiterhin verwenden. Falls die Sponsoring- bzw. Spendeneingänge der Mwst unterliegen und zu Mwst-Beträgen führen, die Sie abliefern müssen, ändern Sie die Mwst-Codes für neue Mailings von Hand ab. Sofern Sie im neuen Jahr (2011) bisherige Mailingvorlagen verwenden, dann ändern Sie sie auch in diesen vor dem ersten Mailingversand ab. Siehe Thema: Mwst-Codes in Mailing-Vorlagen
Mwst-Einträge in den Provisionsregeln ändern
Auch hier gelten die ähnlichen Ausführungen. Bestehende Regeln sind vor dem Anwenden der ersten Verrechnungen von Hand auf die neuen Mwst-Codes U, I usw. zu ändern. Siehe Thema: Mwst-Codes in Provisionsregeln
Vor der Umstellung bitte beachten !!!
Wenn Sie im 2010 umstellen müssen, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Rechnen Sie zuerst das 2. Quartal 2010 mwst-lich ab
Am elegantesten und einfachsten ist es, wenn Sie vor der Mwst-Code-Umstellung die Mwst-Abrechnung des 2. Quartals erstellen. Dann benötigen Sie die bisherigen gültigen und noch nicht geänderten Codes für die bis anhin gültigen Formulare und Einstellungen in bossERP.
Wenn Sie vor der Mwst-Abrechnung des 2. Quartals 2010 umstellen müssen, beachten Sie bitte Folgendes:
Durch die Umstellung der bisherigen Codes auf die sog. X-Codes, sind die bisherigen Abrech-nungsformulare (SuperReports) entsprechend abzuändern, indem in den Druckparametern den entsprechenden Codes ein X vorangestellt werden muss. Damit Sie das selber nicht tun müssen, erhalten Sie von bossinfo.com entsprechende SuperRe-ports. Allerdings müssen Sie in diesen die Druckparameter für Datum, Zuständigkeit, Telefon-nummer usw. anpassen.
Notwendige Version von bossERP
Es muss mindestens die Version bossERP 5007T8 zum Einsatz kommen. Falls die Leistungserfassung ebenfalls mitberücksichtigt werden muss, dann ist bossERP 5007T9 zwingend.