Finanzjahre
Als Finanzjahr gilt das Geschäftsjahr bzw. Buchhaltungsjahr. Es kann zu einem beliebigen Datum beginnen und zu einem ebenfalls beliebigen Datum enden; die Dauer ist monatsmässig nicht beschränkt. In den meisten Fällen entspricht aber das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr.
Finanzjahr neu anlegen / eröffnen
Button: Mandant - entsprechenden Mandant wählen - Neues Finanzjahr Falls bereits ein Finanzjahr für einen Betrieb festgelegt worden ist, schliesst das neue Finanzjahr datumsmässig automatisch an das vorangehende an und stellt es auf 12 Monate ein. Wird das Finanzjahr in keine Buchungsperioden unterteilt, gilt die eingestellte Dauer als eine Buchungsperiode. Legen Sie Beginn und Ende allenfalls anders fest. Die Checkbox "Abgeschlossen" bedeutet, dass das ganze Finanzjahr als abgeschlossen gilt und keine Buchungen mehr zulässt. Beachten Sie die Erläuterungen zu den Buchungsperioden.
Grundsätze
Das Handling von Finanzjahren folgt folgenden Grundsätzen:
- Grundsatz 1: keine sich überschneidenden Geschäftsjahre Finanzjahre dürfen unter sich - innerhalb des gleichen Betriebes - datumsmässig nicht überschneiden. Beispiel: Das erste Finanzjahr dauert vom 01.01.2003 bis 30.09.2003 und das zweite Finanzjahr möchten Sie einstellen auf 01.07.2003 bis 31.12.2003; das wird nicht akzeptiert, sondern das Beginn-Datum automatisch auf den 01.10.2003 eingestellt.
- Grundsatz 2: Finanzjahr dürfen unter sich Lücken haben, aber... Hingegen sind "Löcher" denkbar. Beispielsweise Sie stellen das erste Finanzjahr vom 01.01.2003 bis 31.12.2003 und das zweite Finanzjahr vom 01.04.2004 bis 31.03.2005 ein. Dann klafft zwischen dem 01.01.2004 bis 31.03.2004 eine Lücke. Die Überbrückung dieser Zeit ist dann durch Sie später zu schliessen, indem entweder das erste Finanzjahr auf den 31.03.2004 verlängert wird, oder das zweite Finanzjahr mit Beginn 01.01.2004 korrigiert wird oder Sie ein Zwischen-Finanzjahr vom 01.01.2004 bis 31.03.2004 einschieben.
- Grundsatz 3: Das Verlängern von bestehenden Finanzjahren ist möglich Das Aendern von Finanzjahren ist jederzeit möglich. Solange es verlängert wird, besteht an sich kein Problem, sofern das nachfolgende Finanzjahr nicht bereits schon besteht und es mit ihm zu keiner Überschneidung kommt. Falls eine Überschneidung aber nun vorliegt, wird dies angezeigt und der Benutzer ändert das Folge-Finanzjahr manuell ab.
- Grundsatz 4: Das Verkürzen von bestehenden Finanzjahren ist möglich Zuerst muss ein Folge-Finanzjahr vorhanden sein, das an das zu kürzende Finanzjahr anschliesst. Wird ein bestehendes Finanzjahr nun verkürzt, und es hat bereits Buchungen drin, die valutamässig höher sind als das neue Ende des Finanzjahres, sind diese Buchungen zu exportieren und im neuen Finanzjahr zu importieren. Erst dann kann das Finanzjahr verkürzt werden.
Finanzjahr ändern
Button: Mandant - entsprechenden Mandant wählen - Finanzjahr markieren - CTRL+Taste (Apple-Taste) drücken und Finanzjahr mit Cursor markieren. Die gewünschten Aenderungen vornehmen. Im neuen Finanzjahr eröffnen/ergänzen:
Perioden
Kontenplan
Kostenstellen- und Kostenträgerplan
alle Zuordnungen dazu, die - auf Wunsch - automatisch gemäss Vorjahr den Systemkonten zugeordnet werden. Wird ein Finanzjahr verkürzt, ist obenstehender Grundsatz 4 zu beachten.
Finanzjahr löschen
Finanzjahre werden gelöscht, wenn sie nicht mehr im Zugriff zu stehen haben und die Datendatei reorganisiert werden soll.
Information
Ein Finanzjahr soll nur dann gelöscht werden, wenn man die Daten tatsächlich nicht mehr braucht. "Man löscht nicht einfach ein Finanzjahr, sondern man weiss genau, was man tut !!!"
Information
Vorgängig empfehlen wir, eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.
Wenn ein Finanzjahr gelöscht wird, werden die Belege, die Bestellbelege und anderes gelöscht, nicht aber Mwst-Abrechnungen, denn sie "hängen" am Betrieb/Mandanten. Wird hingegen ein Betrieb/Mandant gelöscht, werden ebenfalls alle seine Mwst-Abrechnungen und noch nicht verbuchten Anlagen gelöscht. Trotzdem empfehlen wir bezüglich der Mwst-Abrechnungen, sie vor dem Löschen des Finanzjahres zu eliminieren. Das gleiche gilt für noch nicht verbuchten Anlagen. Massnahmen:
Vollständige Datensicherung mitsamt Programm-Release, um später wieder auf die Daten zurückgreifen zu können.
Sich vergewissern, dass man alle Daten, die man braucht, ausgedruckt hat (Abschlüsse, Mwst-Abrechnungen usw.).
Nach dem Löschen empfehlen wir die Datenbankwartung (Komprimieren). Button: Mandant - entsprechenden Mandant wählen - Finanzjahr markieren - CTRL+Taste (Apple-Taste) drücken und Finanzjahr mit Cursor markieren. Button:Löschen Mit dem Button "Löschen" werden - nach vorgängigen Kontrollfragen - folgende Daten gelöscht:
Kontenplan
Kostenstellen/Kostenträger
Buchungen, Belege ....
Perioden
Finanzjahre.
Fehler -9998 beim Anlegen eines neuen Finanzjahres
Es handelt sich um einen Fehler, der beim Updaten von v13 bzw. v14 auf v15 auftreten kann. Die Behebung ist durch bossinfo.com vorzunehmen und ist im internen Handbuch beschrieben.