Zusammenhang zwischen Standard-Kontenplan, Mandanten-Kontenplan und den System-Konten
Die gleichen Bemerkungen gelten sinngemäss für die Kostenstellen und Kostenträger (Projekte). Standard-Pläne sind Vorlagen für Mandanten-Pläne; letztere können aus den Standard-Vorgaben generiert werden. In jedem Finanz- und Rechnungswesen bestehen konten- und kostenrechnungsmässige Verbindungen zueinander. Jede Finanzbuchhaltung kennt mehrere solcher Scharnierkonten. Beispiele:
Debitoren-Sammelkonten
Kreditoren-Sammelkonten
Bankkonten (Zahlungsverbindungen)
Verrechnungssteuerkonten
Kunden-Vorauszahlungskonten
Kunden-Mehrzahlungskonten
Mehrwertsteuerkonten
Mahngebührenkonten
Ertragskonten
Ertragsminderungs- + Kundenskontokonti
Kursdifferenzen
Lieferantenskonti
usw. Das Gleiche gilt für Kostenstellen und Kostenträger, indem beispielsweise Ertragsminderungen einer bestimmten Kostenstelle oder einem bestimmten Kostenträger oder Projekt zugewiesen werden sollen. Nun kommt es vor, dass - aus welchen Gründen auch immer - aufgrund von Kontenplan-Aenderungen solche Scharnierkonten geändert werden müssen. Um nun nicht mühsam alle Debitoren- und Kreditorenkonten oder andere systembedingten Einstellungen auf einen bestimmten Termin hin ändern zu müssen (was in den meisten Fällen schlicht nicht möglich ist), haben wir die sog. System-Konten, System-Kostenstellen und System-Kostenträger geschaffen. Die System-Konten, - Kostenstellen und - Kostenträger bleiben immer gleich. Sie selber werden dem jeweils geltenden Mandanten-Kontenplan zugewiesen; sie bilden quasi das Scharnier zwischen den Modulen und Systemeinstellungen zum effektiv geltenden Kontenplan der Fibu des entsprechenden Finanzjahres. Die Zuweisung, ab wann neue Fibu-Kontenpläne gelten, ist der Buchhaltung überlassen und tangiert die übrigen Beteiligten (Debitoren, Auftragswesen, Kreditoren) nicht. Siehe auch die Erläuterungen, die es für ein reibungsloses Arbeiten unbedingt braucht. Standard-Kontenpläne Standard-Kostenstellenplan Standard-Kostenträgerplan Buchhaltungseinstellungen