Folgeleistungen
Analog den Folgeartikeln gibt es Folgeleistungen. Die Idee der "Folgeleistungen" ist:
- Neben einer Tätigkeit sollen zwingend bestimmte Spesen- und/oder Auslagearten und/oder Artikel zur weiteren Erfassung vorgeschlagen werden.
- Solche Folgeleistungen sollen zum Teil auch Default-Mengen enthalten, welche bei der Eingabe geändert werden können (z.B. Mengen von Auslagen oder Artikel).
Die Folgeleistung folgt den nachstehenden Regeln
- Regel 1: Für eine Leistungsart (Tätigkeit, Spesen, Auslagen, Artikel) können die gewünschten Folgeleistungen definiert werden. Sie können sich auch gegenseitig kreuzen, d.h. ich kann in einer Tätigkeit eine Spesenart vorsehen; in der Spesenart selber kann ich dieselbe Tätigkeit oder auch andere Leistungsarten definieren; bei der Leistungserfassung werden sie aber nicht kumuliert (d.h. die einzelnen Folgeleistungen folgen nur bei gezielter Wahl der ursprünglichen Leistungsart).
- Regel 2: Für die Folgeleistung kann eine Default-Menge festgelegt werden oder auch nicht.
- Regel 3: Falls keine Menge festgelegt wird, muss sie auf "änderbar" gesetzt sein. Wird eine Default-Menge festgelegt, kann sie auf "änderbar" gesetzt werden.
- Regel 4: Die Folgeleistung kann als zwingend definiert werden.
- Regel 5: Wird eine Leistung erfasst, welche eine oder mehrere Folgeleistungen hat, so wird beim Sichern der Leistung ein Dialog eingeblendet, in welchem die Folgeleistungen aufgelistet sind. Bei denjenigen Leistungen, welche fakultativ sind oder die Mengenangabe geändert werden darf, kann der Benutzer die Menge(n) ändern.
Vorgehensschritte
- Zuerst müssen die einzelnen möglichen Folgeleistungen als Tätigkeiten oder Spesenarten oder Auslagearten oder Artikel erfasst werden.
- Die Tätigkeiten oder Spesen / Auslagen / Artikel erhalten ihre eigenen Definitionen, Preise, Fibu-Konten, Kostenstellen usw.
- Die Zuweisung erfolgt im Register "Folgeleistung" der Tätigkeit oder Spesenart oder Auslagenart; die Bezeichnung kann überschrieben werden.
Die Folgeleistung muss mindestens einen Verrechnungssatz aufweisen. Ist kein Verrechnungssatz vorhanden, wird sie nicht übernommen.
Folgeleistung bilden bzw. zuweisen
Tätigkeit/Spesen/Auslagen | Seite 2 Folgeleistungen | |||
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Einzelartikel(die dort allenfalls vorgesehenen weiteren Folgeartikel werden bei der Leistungserfassung nicht berücksichtigt) |
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Folgeleistung ist | Bei der Neueingabe muss gewählt werden, was für eine Leistungsart gewünscht wird, damit aus der richtigen Auswahlliste die entsprechende Leistungsart gewählt werden kann. |
Folgeleistung |
Entweder mit dem @-Zeichen in Feld Folgeleistung aus der Auswahlliste nach der gewünschten Leistungsart bzw. dem gewünschtem Einzelartikel suchen oder Kürzel der Leistungsart bzw. des Artikels direkt eintragen. |
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Bezeichnung | Vorgeschlagene Bezeichnung der Leistungsart oder des Artikels überschreiben | |||
Menge |
Default-Menge als Vorschlag für die Leistungserfassung definieren Recheneinheit, falls gewünscht, anpassen (es kann z.B. eine "Stunden-Tätigkeit" in "Anzahl" geändert werden) Checkbox stellen, ob die Menge bei der Leistungserfassung geändert werden darf Checkbox stellen, ob die Menge ins Verhältnis der "Hauptleistungsart" (also der Leistungsart, die diese Folgeleistung vorsieht) genommen werden soll (z.B. 1 Arbeitstag folgt 1 Übernachtung) Radiobutton stellen, ob die Folgeleistung bei der Leistungserfassung zwingend eingesetzt werden soll Radiobutton stellen, ob die Folgeleistung bei der Leistungserfassung nur übernommen werden darf, falls eine Menge festgelegt wird. |
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Folgeleistungen werden nur dann angelegt, wenn ein Verrechnungssatz existiert. Tritt beim Anlegen von Folgeartikeln ein Fehler auf, so wird auch der Hauptdatensatz "Leistung" (quasi die "Hauptleistung") nicht gesichert. Leistungen mit zwingenden Folgeleistungen können nur entweder ganz oder überhaupt nicht erfasst werden. |
Zeiterfassung und Folgeleistungen
Beim manuellen Anlegen
- von Leistungen (Tätigkeiten, Spesen) werden die Folgeleistungen ebenfalls gemäss Definition angelegt.
- von Leistungen aus Materialverbrauch) werden die Folgeleistungen von allfälligen Folgeartikeln erstellt. Beim Erzeugen der Leistungen aus Arbeitszeiteinträgen werden für jede erzeugte Leistung deren allfällige Folgeleistungen ebenfalls gemäss Definition angelegt, und zwar genau gleich wie beim manuellen Erfassen von Leistungen. Allerdings müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Die Folgeleistungen müssen "zwingend" sein und
- eine Mengenangabe haben, sonst wird die Folgeleistung nicht angelegt.
- Wie beim manuellen Erfassen werden die Folgeleistungen nur in der ersten Hierarchie erzeugt, d.h. Folgeleistungen einer Folgeleistung werden nicht angelegt, nur die direkten Folgeleistungen.