Vorauszahlungen nach vereinnahmtem Entgelt (Spezialfall)
Ausgangslage: Es erfolgt eine Vorauszahlung ohne erbrachte Leistungen. Werden Vorauszahlungen geleistet, die auf noch nicht erbrachten Leistungen beruhen und nach vereinnahmtem Entgelt abgerechnet, dann muss der Zahlungseingang versteuert und wie folgt vorgegangen werden, um die mwst-lichen Vorgaben zu erfüllen: In den Mehrwertsteuer-Einstellungen der System-Einstellungen muss die Checkbox auf vereinnahmtem Entgelt stehen.
Fall D: Es wird eine Rechnung gestellt, welche mit ESR bezahlt wird
Vereinnahmtes Entgelt und ohne erbrachte Leistung: Mittels einer Rechnung werden z.B. CHF 200'000 fakturiert und die Mwst darauf berechnet, da sie aufgrund der Vereinnahmung abzurechnen sind. Die Rechnung wird somit inkl. Mwst von derzeit 7.6 % gestellt = CHF 215’200.00. Bei einem grossen Umfang von solchen Vorauszahlungen empfehlen wir das Anlegen eines besondern Mwst-Umsatzcodes, z.B. VZU (Vorauszahlungsumsatz), um sie leichter aufzufinden und in der Mwst-Abrechnung sauber nachzuweisen (was war die Vorauszahlung und was sind die verrechneten (Teil)Fakturen dazu). Dies hat gemäss Hilfseinrichtungen für Vorauszahlungs-Spezialfälle in den System-Einstellungen zu erfolgen. Das Erstellen der Rechnung erfolgt auf das gewünschte Dossier und erfolgt nach den gleichen Kriterien der Belegerstellung. Bei den Belegzeilen empfehlen wir, die Vorauszahlung noch nicht in den Ertrag zu buchen, weil die Leistung noch nicht erbracht worden ist. Dazu soll das beschriebene spezielle Konto mit dem eventuell vorliegenden speziellen Mwst-Code gewählt werden (siehe hier). Die Belegzeile der Vorauszahlungsrechnung sieht in etwa wie folgt aus: Vorauszahlung gemäss Vereinbarung 1 Anz zu CHF 200'000 mit Mwst-Code VZU Ertragskonto 2320 / DL-Konto für VZ gemäss... Der Buchungsvorgang lautet wie folgt:
- Bei der Fakturierung wird das Debitoren-Sammelkonto belastet.
- Als "Ertragskonto" empfehlen wir die Einrichtung eines speziellen Fibu-Kontos in den Passiven, z.B. ein transitorisches Konto 2320. Dort wird der Nettobetrag ohne Mwst gutgeschrieben. Das Einrichten eines solchen Kontos ist [hier] beschrieben.
- Die Mwst (im Beispiel Code VZU) wird auf das Umsatz-Passivkonto gebucht.
- Beim ESR-Einlesen wird der Geldeingang dem Geldkonto belastet und das Debitoren-Sammelkonto gutgeschrieben. Damit ist die Vorauszahlungsrechnung ausgeglichen. Hingegen muss nun die Vorauszahlung (ohne Mwst) erfasst werden, damit sie für die spätere Verrechnung von inskünftigen Fakturen zur Verfügung steht. Nach Zahlungseingang ist die Vorauszahlung manuell auf Seite 1 des Dossiers ohne Mwst-Betrag, also Netto zu erfassen. Beachten Sie bitte die Ausführungen hier; wir empfehlen das Einrichten einer "Pseudo"-Zahlungsverbindung mit speziellem Fibu-Konto (z.B. 2320). Eine solche Zahlungsverbindung erlaubt es aber trotzdem, dass man in die Lage versetzt werden kann, individuelle spezielle weitere Fibu-Konten einzurichten und im manuellen Zahlungsvorgang anzuwählen. Vielleicht möchte man dies für grössere Kunden bzw. Projekte separat in der Fibu sehen.
Fall E: Es wird ein Brief geschrieben …
Vereinnahmtes Entgelt und ohne erbrachte Leistung: Mittels eines Briefes werden z.B. CHF 200'000 + Mwst-Betrag von CHF 15'200.00 beim Kunden verlangt (bei vereinnahmtem Entgelt ist die Steuer beim Zahlungseingang geschuldet). Der Vorauszahlungsbrief wird somit inkl. Mwst von derzeit 7.6 % gestellt = CHF 215’200.00. Die Überwachung des Zahlungseinganges erfolgt nicht automatisch, sondern manuell. Der Vorauszahlungsbetrag wird manuell bei Zahlungseingang auf Seite 1 des Dossiers exkl. Mwst-Betrag erfasst. Grund: Die "erste" Mwst wird mit dem Zahlungseingang der Vorauszahlung abgerechnet. Die einzelnen Folgerechnungen werden wiederum mit der Mwst belastet und in die Mwst-Abrechnung übernommen. Bei der Verrechnung der Folgerechnungen mit der geleisteten Vorauszahlung werden diese mwst-lich in der Mwst-Abrechnung wieder voll gutgeschrieben, womit der Ausgleich automatisch erfolgt. Wichtig aber ist, dass beim Verrechnungsvorgang der ursprüngliche Mwst-Code eingegeben wird, damit bossERP den Ausgleich machen kann. Wir empfehlen das Einrichten einer "Pseudo"-Zahlungsverbindung und eines speziellen Kontos gemäss den Ausführungen hier.
Fall F: Es wird kein Brief geschrieben …
Vereinnahmtes Entgelt und ohne erbrachte Leistung: Die Überwachung des Zahlungseinganges erfolgt nicht automatisch, sondern manuell. Der Vorauszahlungsbetrag wird manuell bei Zahlungseingang auf Seite 1 des Dossiers exkl. Mwst-Betrag erfasst. Grund: Die "erste" Mwst wird mit dem Zahlungseingang der Vorauszahlung abgerechnet. Die einzelnen Folgerechnungen werden wiederum mit der Mwst belastet und in die Mwst-Abrechnung übernommen. Bei der Verrechnung der Folgerechnungen mit der geleisteten Vorauszahlung werden diese mwst-lich in der Mwst-Abrechnung wieder voll gutgeschrieben, womit der Ausgleich automatisch erfolgt. Wichtig aber ist, dass beim Verrechnungsvorgang der ursprüngliche Mwst-Code eingegeben wird, damit bossERP den Ausgleich machen kann. Wir empfehlen das Einrichten einer "Pseudo"-Zahlungsverbindung und eines speziellen Kontos gemäss den Ausführungen hier.