Preisfindungsregel im Verkauf
Es gilt folgende Preisfindungsregel im Verkauf (analog im Einkauf):
Generelle Prioritäten
- Zuerst gilt immer der Artikelpreis, dann der Artikelgruppenpreis.
- Und zwar zuerst jene des Dossiers, dann der Kundenadressen, anschliessend der Kundengruppen und schliesslich der Artikel bzw. Artikelgruppen.
Reihenfolge der Prioritäten in der VP-Findung
Es gilt folgende Preisfindungsregel im Verkauf, und zwar unabhängig davon, ob es sich um "normale" Verkaufspreise, sog. Vorjahrespreise oder Preislisten-Preise handelt:
Auftragsdossier-spezifische Ansätze:
- Auftragsdossier-Artikelpreis
- Auftragsdossier- Artikelgruppen-Preis
- Auftragsdossier-Artikelrabatt
- Auftragsdossier-Artikelgruppenrabatt
Kunden- bzw. Adress-spezifische Ansätze:
- Kunden- bzw. Adress-spezifischer Artikelpreis
- Kunden- bzw. Adress-spezifischer Artikelgruppen-Preis
- Kunden- bzw. Adress-spezifischer Artikelrabatt
- Kunden- bzw. Adress-spezifischer Artikelgruppen-Rabatt
Kundengruppen-spezifische Ansätze:
- Kundengruppen-spezifischer Artikelpreis
- Kundengruppen-spezifischer Artikelgruppen-Preis
- Kundengruppen-spezifischer Artikelrabatt
- Kundengruppen-spezifischer Artikelgruppen-Rabatt
Normale Ansätze:
- Artikelpreis
- Artikelgruppen-Preis Gleichzeitig vorliegende Preise und Rabatte, die einer sog. Rabattfindungsregel im Verkauf unterworfen sind, werden kumulativ berücksichtigt.
oder anders dargestellt:
1. | AD-AP | Auftragsdossier-Artikelpreis |
---|---|---|
2. | AD-AGP | Auftragsdossier- Artikelgruppenpreis |
3. | ||
4. | ||
5. | K-AP | Kunden-Artikelpreis |
6. | K-AGP | Kunden-Artikelgruppenpreis |
7. | ||
8. | ||
9. | KG-AP | Kundengruppen-spezifischer Artikelpreis |
10. | KG-AGP | Kundengruppen-spezifischer Artikelgruppenpreis |
11. | ||
12. | ||
13. | AP | Artikelpreis |
14. | AGP | Artikelgruppenpreis |
Preisfindungsdatum im Verkauf
Das Preisfindungsdatum ist immer für den gesamten Beleg dasselbe und wird vom Feld [s1_Beleg]x_Preisfindungsdatum gezogen. Das Preisfindungsdatum entspricht demzufolge dem Belegdatum und ist für alle Belegzeilen des Beleges gültig.
Datumsregel beim Anlegen neuer Preise
- Wird ein neuer Preis erfasst, gilt der 1. Januar das aktuellen Jahres, in welchem - unabhängig des Finanzjahres - eine Neuerfassung erfolgt.
- Besteht bereits ein Preis, wird automatisch das gleiche Datum des letztgültigen Preises vorgeschlagen,
- weil dadurch erzwungen wird, ein anderes Datum zu erfassen, denn es können nicht mehrere Preise des gleichen Artikels mit dem gleichen Datum gespeichert werden (Ausnahme: Staffelpreise).
- Das heutige Datum kann im Datumsfeld "Gültig-ab" mit der Tastenkombination CTRL+D gesetzt werden. Gleichenorts kann man mit CTRL+ und CTRL- Tage auf- und abzählen.