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    Preisfindungsregel im Verkauf

    Es gilt folgende Preisfindungsregel im Verkauf (analog im Einkauf):

    Generelle Prioritäten

    1. Zuerst gilt immer der Artikelpreis, dann der Artikelgruppenpreis.
    2. Und zwar zuerst jene des Dossiers, dann der Kundenadressen, anschliessend der Kundengruppen und schliesslich der Artikel bzw. Artikelgruppen.

    Reihenfolge der Prioritäten in der VP-Findung

    Es gilt folgende Preisfindungsregel im Verkauf, und zwar unabhängig davon, ob es sich um "normale" Verkaufspreise, sog. Vorjahrespreise oder Preislisten-Preise handelt:

    Auftragsdossier-spezifische Ansätze:

    1. Auftragsdossier-Artikelpreis
    2. Auftragsdossier- Artikelgruppen-Preis
    3. Auftragsdossier-Artikelrabatt
    4. Auftragsdossier-Artikelgruppenrabatt

    Kunden- bzw. Adress-spezifische Ansätze:

    1. Kunden- bzw. Adress-spezifischer Artikelpreis
    2. Kunden- bzw. Adress-spezifischer Artikelgruppen-Preis
    3. Kunden- bzw. Adress-spezifischer Artikelrabatt
    4. Kunden- bzw. Adress-spezifischer Artikelgruppen-Rabatt

    Kundengruppen-spezifische Ansätze:

    1. Kundengruppen-spezifischer Artikelpreis
    2. Kundengruppen-spezifischer Artikelgruppen-Preis
    3. Kundengruppen-spezifischer Artikelrabatt
    4. Kundengruppen-spezifischer Artikelgruppen-Rabatt

    Normale Ansätze:

    1. Artikelpreis
    2. Artikelgruppen-Preis Gleichzeitig vorliegende Preise und Rabatte, die einer sog. Rabattfindungsregel im Verkauf unterworfen sind, werden kumulativ berücksichtigt.

    oder anders dargestellt:

    1. AD-AP Auftragsdossier-Artikelpreis
    2. AD-AGP Auftragsdossier- Artikelgruppenpreis
    3.
    4.
    5. K-AP Kunden-Artikelpreis
    6. K-AGP Kunden-Artikelgruppenpreis
    7.
    8.
    9. KG-AP Kundengruppen-spezifischer Artikelpreis
    10. KG-AGP Kundengruppen-spezifischer Artikelgruppenpreis
    11.
    12.
    13. AP Artikelpreis
    14. AGP Artikelgruppenpreis

    Preisfindungsdatum im Verkauf

    Das Preisfindungsdatum ist immer für den gesamten Beleg dasselbe und wird vom Feld [s1_Beleg]x_Preisfindungsdatum gezogen. Das Preisfindungsdatum entspricht demzufolge dem Belegdatum und ist für alle Belegzeilen des Beleges gültig.

    Datumsregel beim Anlegen neuer Preise

    • Wird ein neuer Preis erfasst, gilt der 1. Januar das aktuellen Jahres, in welchem - unabhängig des Finanzjahres - eine Neuerfassung erfolgt.
    • Besteht bereits ein Preis, wird automatisch das gleiche Datum des letztgültigen Preises vorgeschlagen,
    • weil dadurch erzwungen wird, ein anderes Datum zu erfassen, denn es können nicht mehrere Preise des gleichen Artikels mit dem gleichen Datum gespeichert werden (Ausnahme: Staffelpreise).
    • Das heutige Datum kann im Datumsfeld "Gültig-ab" mit der Tastenkombination CTRL+D gesetzt werden. Gleichenorts kann man mit CTRL+ und CTRL- Tage auf- und abzählen.
    • Bearbeiten
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