Funktionsweise der Kreditlimitenprüfung
In den Belegeinstellungen können Vorgaben hinterlegt werden, ob und ab wann die Kreditlimitenprüfung stattfinden soll und ob neue Belege bzw. Belegzeilen angelegt werden können oder ob dies gesperrt ist.
In den Adressen unter dem Register Debitor gibt es zwei Felder
Kreditlimite, welche zum Mandanten gehört und
Globale Kreditlimite, welche über alle Mandanten wirkt. Man darf
entweder keine Kreditlimiten festlegen
oder dann wie folgt Kreditlimiten einstellen:
nur für einen bestimmten Betrieb,
über alle Betriebe (global)
oder beide Kreditlimiten gleichzeitig definieren. Sind beide Kreditlimiten definiert, reagiert ERP, sobald eine der beiden Limiten erreicht wird.
Aufgrund der Belegeinstellungen (Register Vorgaben & Folgebelege) ist festgelegt, was geschieht, wenn eine Adresse (Kunde) die Limite erreicht hat.
Im Auftragsdossier, Register Adressen, legt der Radiobutton fest, welche der 3 Adressen für die Kreditlimitenprüfung gilt.
Prüfmethode
bossERP errechnet oder prüft die Kreditlimiten,
- wenn im Beleg das Auftragsdossier gewählt wird
- bei jeder Neuerfassung einer Belegzeile
- beim Ändern einer existierenden Belegzeile Das Editieren einer existierenden Belegzeile wird aber nie ganz verboten, sondern bossERP weist auf die Kreditlimite hin, lässt die Bearbeitung aber „mit Rückfrage zu“. Wenn in den Belegeinstellungen"nicht zulassen und verwarnen" gestellt ist, können keine Belegzeilen angelegt werden.
Hinweis
Die Kreditlimitenprüfung ist generell nur beim manuellen Erfassen von Belegen eingebaut. Sie läuft nicht bei allen (Halb-)Automatismen der Belegerzeugung (Folgebeleg erstellen, beim Duplizieren von Belegen, beim Belegimport usw.)
Es wird je nach Situation folgende Meldung ausgegeben:
Belegeinstellungen die Kreditlimite zu 0% "mit Rückfrage zulassen" gestellt sein.