Buchen direkt auf Mwst-Konten
Das direkte Bebuchen von Mwst-Konten (z.B. Vorsteuerkonten ist zulässig und erwünscht (z.B. für Einfuhrsteuern)). Damit der Betrag richtig zur Abrechnung gelangt, braucht es einen entsprechenden Mwst-Code (z.B. M für den Vorsteuerabzug Material und Dienstleistungen). Um aber innerhalb der Mwst-Konten Um- oder manuelle Ausgleichsbuchungen vornehmen zu können, dürfen solchen Buchungen kein Mwst-Code erhalten, weil sie nicht direkt in der Mwst-Abrechnung abgerechnet bzw. nachgewiesen werden müssen. Wird direkt auf ein Mwst-Konto ohne Mwst-Code gebucht, erscheint eine Meldung, wonach das Konto ein Mwst-Konto sei, dient als "Warnung", kann aber akzeptiert werden, falls die Eingabe richtig ist. Bitte beachten Sie das korrekte Handling im Umgang solcher Umbuchungen. Alle solche Buchungen werden in der automatischen Umbuchungssystematik bei der definitiven Mwst-Abrechnung korrekterweise nicht berücksichtigt !