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    Mwst-Abrechnung erstellen

    Auswerten - Mwst-Abrechnung erstellen Es werden gemäss Periodenvorgabe die mehrwertsteuer-relevanten Buchungen des Finanzjahres abgerechnet. Durch Stellen eines "Periode-ab-Datums" können auch Perioden von Vorjahren berücksichtigt werden.

    Perioden des laufenden Finanzjahres

    Vorgabe:

    • "Periode von" ist standardmässig der Beginn des Finanzjahres.
    • Periode bis ist der abzurechnende Mwst-Termin.

    Berücksichtigung von Vorjahresperioden für noch nicht abgerechnete Mwst-relevante Buchungen

    Information

    Falls im "alten" Finanzjahr nach erstellter letzten Mwst-Abrechnung zusätzliche mwst-relevante Buchungen vorgenommen worden sind, werden diese in die Mwst-Abrechnung des aktuellen Finanzjahres übernommen, falls das von-Datum auf das oder sogar auf die Vorjahre gesetzt wird.

    Beispiel: 2. Quartalsabrechnung 2012

    Die eingestellte Periode rechnet somit ab 1. Januar des Vorjahres bis zum 30. Juni des laufenden Jahres ab, d.h. in der Mwst-Abrechnung des 2. Quartals 2012 werden sämtliche mwst-relevanten, noch nicht abgerechneten Buchungen des Vorjahres mitberücksichtigt. Falls eine Mwst-Abrechnung bereits auf das manuell überschriebene Bis-Datum besteht, wird mitgeteilt, dass das Datum an sich nicht richtig sei, sondern das nächstfolgende ordentliche Abrechnungsdatum. Das System lässt eine zweite Abrechnung auf das gleiche Datum zu. Hinweis: die Abrechnungsdaten folgen bei der ordentlichen Methode den Quartalen, bei der Saldomethode nach Semestern.

    Abgerechnete Mwst-Buchungen berücksichtigen

    Checkbox: nicht gestellt: Falls die Checkbox "Abgerechnete Mwst-Buchungen berücksichtigen" nicht gestellt ist, werden alle Buchungen, die mit den vorangegangenen Mwst-Abrechnungen bereits abgerechnet wurden, in der neuen Mwst-Abrechnung nicht einbezogen (= Normalfall). Checkbox: gestellt: Falls die Checkbox "Abgerechnete Mwst-Buchungen berücksichtigen" gestellt ist, werden alle Buchungen, die mit den vorangegangenen Mwst-Abrechnungen bereits abgerechnet wurden, in der neuen Mwst-Abrechnung einbezogen. Die Abrechnung kann aber nicht definitiv gemacht werden. Diese Möglichkeit ist nur für Kontrollzwecke gedacht (z.B. für die Kontrolle der Mwst-Abrechnung

    über das ganze Geschäftsjahr).

    Mwst-Abrechnung
    erstellen
    Seite
    x Datei
    Periode
    von Normalerweise ab 1. Stichtag des Finanzjahres,
    01.01.20..
     
    Das von-Datum kann für die
    Übernahme z.B. von noch nicht abgerechneten Mwst-Positionen
    des Vorjahres / der Vorjahre zurückgesetzt werden. Z.B. vom
    01.01.2009 - 31.03.2010.
    bis Es wird automatisch das neue abzurechnende
    Quartalsende vorgeschlagen.
    Definitiv
    abrechnen
    Sofern die Mwst-Abrechnung noch nicht
    definitiv erstellt ist, kann dies mit nebenstehendem Button gemacht
    werden. Die Buchungen können anschliessend nicht mehr geändert
    bzw. gelöscht werden (buchungsmässiges Stornieren jedoch nach
    wie vor möglich, bzw. das Löschen der gesamten Mwst-Abrechnung
    samt Abschlusssbuchungen sowie das Zurücksetzen der gesamten Mwst-Abrechnung)
    Beachten Vorher manuell erstellte Umbuchungen
    oder manuelle Ausgleichsbuchungen, welche direkt auf die Mwst-Konten
    erfolgten, gelangen korrekterweise nicht in die Mwst-Abrechnung.
    Solche Buchungen können gemäss Beschreibung (Hinweise zum direkten Buchen auf Mwst-Konten) erstellt werden.
    Drucken
    Export

    Fehlerhafte Mwst-Positionen, die zur Abrechnung gelangt waren, müssen mittels Korrekturbuchungen richtig gestellt werden, damit sie in der neuen Mwst-Periode berücksichtigt werden, es sei denn, die fehlerhafte Mwst-Abrechnung wird zurückgesetzt, gelöscht und die betreffenden Positionen für eine neue Mwst-Abrechnung richtig gestellt.

    • Bearbeiten
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