Pfändungen
Müssen Pfändungen verarbeitet werden, sind mehrere Bereiche betroffen:
- Lohndefinition
- Auszahlung
- Lohnarten
- Lohnzahlung an Drittbegünstigte.
Lohndefinition
In der Lohndefinition Freizahl7 wird der Pfändungsabzug hinterlegt:

Auszahlung
Anstellung Register Auszahlung
In der Anstellung, Register Auszahlung, sind mindestens 2 Lohnzahlungsdatensätze anzulegen:

- Das erste Zahlkonto ist jenes des Betreibungsamtes. Im Feld "Betrag" wird der zu zahlende Pfändungsabzug eingetragen.
- Das zweite Zahlkonto ist jenes des Mitarbeiters, welcher 100% vom Rest (nach Pfändungsabzug) erhält.
Besonderheit für das Zahlkonto des Betreibungsamtes
Beim ersten Zahlkonto müssen zusätzliche Informationen hinterlegt werden.
- Mittels Menüpunkt Verknüpfungen - Lohnzahlung Bankkontos werden die beiden Lohnzahlungskonten angezeigt.
- Durch Doppelklick ins Lohnzahlungskonto des Drittbegünstigten können die notwendigen Informationen hinterlegt werden:

Beim Erstellen des Zahlungsauftrages werden (gemäss Beispiel) mindesten 2 Zahlungen ausgelöst (1 an den Drittbegünstigten und 1 an den Mitarbeiter).
Lohnart Pfändung 5910 Pfändungsabzug

Diese Lohnart steht zwischen "Total Verschiedenes" und der "Nettoauszahlung", da der vorgesehene Pfändungsbetrag nicht an den Mitarbeiter, sondern an das Betreibungsamt ausbezahlt wird. Sie muss der Anstellung zugewiesen sein
Die Lohnart ist einerseits "fix", d.h. der in der Lohndefinition eingetragene Pfändungsabzug wird in die Lohnabrechnung übernommen.
Mittels einer Variablenerfassung auf LA 5910 kann dieser Fixbetrag übersteuert werden.
Die Lohnabrechnung sieht wie folgt aus:

Lohnzahlung an Drittbegünstigte
Beim Erstellen des Zahlungsauftrages werden (gemäss Beispiel) mindesten 2 Zahlungen ausgelöst (1 an den Drittbegünstigten und 1 an den Mitarbeiter).
Die erste an den Drittbegünstigten kann nur erfolgen,
- wenn das Lohnzahlungskonto mit Zahlungsbetrag in der Anstellung definiert ist,
- die notwendigen zusätzlichen Zahlungsinformationen in der Lohnzahlung selber definiert ist
- und die Lohnart für den Pfändungsabzug der Anstellung zugewiesen ist.
Siehe auch Lohnarten für Drittbegünstigte und Lohnzahlung.