Lohnarten für Drittbegünstigte
Im Lohnarten-Nummernkreis 5900 bis 5990 befinden sich alle Lohnarten, die für Drittbegünstigte gedacht sind.
Beispiele:
- Pfändungsabzug
- Direktzahlungen von Lohnbetreffnissen an einen andern Begünstigten (z.B. Miete, Raten)
Dass die Auszahlungen an diese Drittbegünstigten erfolgen, müssen sie in der Lohnzahlung der Anstellung sowie in der Lohnzahlung selber vollständig eröffnen sein.
Beispiel: Lohnart 5910 Pfändungsabzug
- Entweder als Variable
- oder als Script-Lohnart, z.B. via Lohndefinition Freizahl 7 eröffnen
- Im Register Basis 600 setzen
- Empfehlung: keine Verbuchung einstellen, sondern Belastungsbetrag auf das Salärverrechnungskonto buchen.
- Siehe auch Pfändungen.