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    Arbeitsort

    Dateien - Firmenstamm - Arbeitsort

    Es muss ab Version ProFinance™ Lohn v13-03-b37 mindestens ein Arbeitsort in der gleichnamigen Tabelle geführt werden. Bei grösseren Firmen können mehrere Arbeitsorte, wie beispielsweise Zweigniederlassungen, Agenturen usw., vorhanden sein.

    Er ersetzt den im Firmenstamm, Register Identifikation vorgesehenen Arbeitsort.

    Der für den Mitarbeiter gültige Arbeitsort wird in seinem Anstellungsdatensatz (im ersten Register) hinterlegt und für die Quellensteuern berücksichtigt.

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    Arbeitsort
    Name 1 Mandant
    Kürzel Typ des Arbeitsortes (z.B. Hauptsitz, Geschäftsort, Filiale usw.)
    Bezeichnung Nähere Bezeichnung
    Zusatz z.B. für Branche (Bauunternehmung)
    Strasse / PF Strasse mit Hausnummer, PF = Postfach
    PLZ/Ort zwingend, PLZ: Suche im PLZ-Verzeichnis
    Kanton Automatische Übernahme des Kantons gemäss Ortschaft im PLZ-Verzeichnis
    Gemeindenr. Gemeindenummer gemäss gleichnamiger Tabelle Gemeinde (die mit dem PLZ-Verzeichnis verlinkt ist).
    BUR-Nummer Es handelt sich um die 8-stellige Nummer des Betriebs- und Unternehmensregisters. Die Prüfziffer steht an letzter Stelle. Sie ist hier zu hinterlegen (nicht mehr im Register Standard des Firmenstammes). Unter der Mailadresse infobur@bfs.admin.ch können Sie Ihre BUR-Nummer anfragen. Falls Sie über einen Zugang zum Unternehmensregister verfügen, können Sie sich die Nummer unter MyBUR anzeigen lassen. Es gibt unter Umständen mehrerer BUR-Nummern für Ihr Unternehmen. Je nachdem müssen für jede BUR-Nummer ein Arbeitsort hinterlegt werden.Anstelle der BUR-Nummer kann auch eine interne Nummer verwendet werden.
    Wochenstunden Die Wochenstunden sind hier im Arbeitsort (und nicht mehr im Firmenstamm, Register Standards) einzutragen. Siehe Statistikgrundlagen - Wöchentliche Arbeitszeit. Hier ist die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit in Stunden und Industrieminuten zu erfassen. Diese ist Basis zur Berechnung des individuell vereinbarten Beschäftigungsgrades.
    Legende Minuten und Industrieminuten:

    3 Minuten = 5 Industrieminuten
    15 Minuten = 25 Industrieminuten
    30 Minuten = 50 Industrieminuten
    45 Minuten = 75 Industrieminuten

    Wochenlektionen Die Wochenlektionen sind hier im Arbeitsort (und nicht mehr im Firmenstamm, Register Standards) einzutragen.Siehe Statistikgrundlagen - Anzahl Lektionen pro Woche. Hier ist die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit in Lektionen zu erfassen (bitte nicht in Stunden und Minuten umrechnen).

    Beispiele für Arbeitsorte mit Quellensteuern:

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