Kinderzulagen-Systematik
Die Kinderzulagen erfolgen gemäss den kantonalen Regelungen; der Bund erlässt Vorschriften für den Mindestbetrag.
Die Tabellenwerte sind in den Kinder- und Ausbildungszulage-Tabellen eingetragen und werden dort mutiert.
Die Auszahlung der Kinderzulagen erfolgt bis zur kantonalen Altersbegrenzung und ist in den Lohnarten 2000 ff differenziert als Scripts hinterlegt.
Auszahlungen werden das letzte Mal im Monat der erreichten Altersgrenze geleistet.
Die Auszahlung der Ausbildungszulagen erfolgt bis zur individuell festgelegten Altersbegrenzung gemäss Verfügung der kantonalen Ausgleichskasse.
Es gibt kantonale Regelungen, die mehrstufige und unterschiedliche Ansätze vorsehen. Diese sind im Standard in den verschiedenen Lohnarten für alle Kantone der Schweiz hinterlegt.