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    Kinder- + Ausbildungszulagen

    Dateien - Tabellenverzeichnis - Tabellen - Kinderzulagen

    Dateien - Tabellenverzeichnis - Tabellen - Ausbildungszulagen

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    Information

    Per 01.01.2009 ist das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen in Kraft. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestbetrag beträgt 200 Franken pro Kind und Monat für die Kinderzulage (bis 16 Jahre; bis 20 Jahre für erwerbsunfähige Kinder) und 250 Franken für die Ausbildungszulage (Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren in Ausbildung). Die Kantone können höhere Beträge vorsehen und diese nach Anzahl der Kinder oder nach dem Alter abstufen. Fünfzehn Kantone (ZH, UR, SZ, OW, GL, SO, BS, BL SH, AR, AI, SG, AG, TG und TI) halten sich per 1. Januar 2009 an die bundesrechtlichen Mindestvorgaben. Die anderen elf Kantone (BE, LU, NW, ZG, FR, GR, VD, VS, NE, GE und JU) kennen vorteilhaftere Regelungen.

    Es werden keine Teilzulagen mehr ausgerichtet. Die Anspruchsberechtigten erhalten die vollen Zulagen, auch wenn sie nur teilerwerbstätig sind. 2009 liegt das Mindesteinkommen für den Anspruch auf Familienzulegen bei 6'840 Franken pro Jahr oder 570 Franken im Monat.

    Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie unter www.bsv.admin.ch und www.sozialversicherungen.admin.ch



    • Die Kinderzulagen-Tabelle hat im Standard die Nummer 1000. Sie gilt für Kinder bis 12 - 16 Jahre (abhängig von den kantonalen Regelungen).

    • Danach beginnen die Ausbildungszulagen für die Berechtigten zu laufen.

    • Im Standard hat die Datei Ausbildungszulagen die Nummer 1001.

    Die Tabellen sind für alle Kantone aufgebaut. Jedem Kanton stehen 5 Zeilen zur Verfügung, um die kantonalen Regelungen auffangen zu können.

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    Kinder- und Ausbildungszulagen
    Spalten Kt Kantonsspalten: Ziffern müssen den Zeilennrn. entsprechen
    MinAlt MindestAlter (= untere Altersgrenze)
    MaxAlt MaximalAlter (= obere Altersgrenze)
    VonKind Anzahl Kinder (Untergrenze)
    BisKind Anzahl Kinder (Obergrenze)
    Monat Spalte 5 = Monatsbetrag der Zulage
    Tag Spalte 6 = Tagesbetrag der Zulage
    Stunde Spalte 7 = Stundenbetrag der Zulage

    Einige Kantone haben Besonderheiten

    • z.B. der Kanton Waadt, der ein sog. "Supplément" kennt, indem für das dritte und jedes weitere Kind zusätzlich ein Monatsbetrag pro Kind entrichtet wird. Dazu ist für die Kinderzulagen des Kantons Waadt eine zusätzliche Implementierung enthalten.
    • oder der Kanton Jura, der neben den Kinder- und Ausbildungszulagen (die mit andern Kantonen vergleichbar sind) zusätzlich eine Haushaltungszulage pro Monat ausrichtet. Die Lösung könnte ähnlich wie im Kanton Waadt gestaltet werden, indem ein Konstantwert und eine Lohnart eröffnet wird.
    • oder der Kanton Zürich und andere, der Kinderzulagen (nicht aber Ausbildungszulagen) für Kinder ausbezahlt, die im Ausland leben und zu bestimmten Staatengruppen gehören (siehe dazu die nachfolgenden Erläuterungen)

    Den Kantonen zugewiesene Zeilen

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    Die G2 bis G4 sind die Kinderzulagen des Kantons Zürich, die für Kinder bis zum Alter von 16 Jahren entrichtet werden, welche im Ausland leben. Die G2 bis G4-Codes bilden die Staaten der Gruppen 1 bis 4 gemäss Liste des Kt. ZH ab. Sie können um andere Kantone erweitert oder um diese ersetzt werden.

    In den Lohnarten der Kinderzulagen sind die Scripte, welche auf die Tabelle greifen.

    In der Anstellung, Register Sozialversicherung, sind die Codes, welche die Tabelle steuern

    Anstellung Sozialversicherung
    Kinderzulagen
    Code (5/6/7) 5 = Monatsbetrag 6 = Tagesbetrag 7 = Stundenbetrag

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    Sie bilden die Spalten-Nummer die Kinder- und Ausbildungszulagen-Tabellen ab
    Berechtigung in % gemäss Verfügung der Familienausgleichskasse, nicht gemäss Anstellungsgrad, weil sie voneinander unabhängig sind
    Kanton Kantonskürzel (mit ..-Zeichen aus der Auswahlliste)

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    Das Kantonskürzel darf keine Fehler oder Leerschläge aufweisen !

    Nicht- oder Falschberechnung von Kinder- bzw. Ausbildungszulagen

    Wichtig: Kinder- oder Ausbildungszulagen werden nicht oder falsch gerechnet, wenn insbesondere

    • die Einträge in der Anstellung, Register Sozialversicherung, nicht vorhanden oder falsch sind
    • keine oder falsche Tabellenwerte für den entsprechenden Kanton vorhanden sind
    • Lohnarten der Anstellung, Register Lohnberechnung, nicht zugewiesen sind
    • Lohnarten abgeändert (z.B. die versteckten Einträge in der Vorkolonne gelöscht) oder Scripte verändert wurden.
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