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    Spezialfälle von Vorauszahlungen

    Unternehmen, die vorwiegend mit Vorauszahlungen arbeiten oder für ihre (inskünftigen) Leistungen eine Vorauszahlung erhalten, an welcher die nachfolgenden (vielen) Rechnungen in Abzug gebracht werden sollen, haben mit bossERP die Möglichkeit, das komplexe, mwst-liche und betriebswirtschaftliche Abgrenzungshandling zu bewerkstelligen. Dies trifft z.B. für Bauunternehmen zu. Um die Komplexität abzubilden, schlagen wir spezielle Einrichtungen vor, wie

    • eine Pseudo-Zahlungsverbindung
    • einen speziellen Mwst-Code für Vorauszahlungen.

    Vorauszahlungen mit oder ohne Leistungen müssen mwst-lich (in den meisten Fällen) abgerechnet werden. Um die Vorauszahlung sowie die Rechnungen, die an dieser Vorauszahlung verrechnet werden, mwst-lich sauber abzurechnen, steht ein Regelsystem mit derm sog. "Indirekten Verrechnen" zur Verfügung.

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