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    Rechnungen, die an der VZ verrechnet werden

    Die Rechnungen werden "ganz normal" wie die übrigen Rechnungen erstellt, ob nach vereinbartem oder nach vereinnahmtem Entgelt. Auch der anzuwendende Mwst-Code wird wie üblich verwendet (z.B. Mwst-Code U = Umsatzsteuer). Die Rechnungen werden somit inkl. Mwst gestellt und zwar auch dann, wenn die geleistete Vorauszahlungsrechnung bereits im Falle des vereinnahmten Entgeltes zur Abrechnung gebracht wurde. Die mwst-liche Gutschrift in diesem zuletzt geschilderten Fall wird automatisch bei der Verrechnung solcher Rechnungen mit der geleisteten Vorauszahlung erfolgen (siehe dazu hier).

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