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    Einzahlung Abzüge Mehrzahlung

    Abzüge und Abschreibungen

    sind entweder Teil einer Zahlung (Skonto, Rabatte, Differenzen) oder Bereinigungsbuchungen. Der Einfachheit halber werden alle Abzüge als "Abschreibungen auf Offenen Posten" interpretiert. Selbstverständlich sind Skonti, Rabatte und Differenzen nicht "Abschreibungen" im eigentlichen Sinn; Aber sie sind - wie die eigentlichen Abschreibungen - nicht einbringlich, sondern belasten ebenfalls die Erfolgsrechnung.

    Abzüge und Mehrwertsteuern

    Die gutzuschreibende Mwst wird aufgrund des Mwst-Codes der Belegzeilen ermittelt. Der abzuschreibende Differenzbetrag ist inkl. Mwst; davon wird die Mwst gerechnet. Mehrere Mwst-Codes einer Rechnung verteilen die Mwst im Verhältnis ihrer Anteile am Gesamtrechnungsbetrag; deshalb gibt es in einem solchen Fall mehrere sog. Abschreibungsdatensätze. Beispiel: Abzug = 304.45 = 1.867 %

    Rechnungsfuss mit mehreren Mwst-Codes:

    Zahlungsabzug = CHF 304.45 (entspricht 1.867 % der Gesamtrechnung) Es werden soviele Abzugsdatensätze erstellt, als es Mwst-Codes gibt. Die Zuweisung auf die verschiedenen Mwst-Codes erfolgt im Verhältnis ihres Anteils automatisch.

    Skontoabzüge

    Gemäss Zahlungsbedingungen sind Skontoabzüge zulässig (und werden automatisch vorgeschlagen), sofern das Zahlungsdatum innerhalb der skontierbaren Frist liegt.

    Mehrzahlung

    Mehrzahlungen können unterschiedlich gehandhabt werden. Siehe dazu die Beschreibung unter Mehrzahlungen.

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