ESR-Ausgleich von Mahnungen
Der Ausgleich von Mahnungen folg nach den gleichen Regeln wie unter den elektronischen Zahlungen beschrieben.
Ausgleich der höchsten bezahlten Mahnung
Beim Ausgleich der höchsten bezahlten Mahnung geschieht in nachstehender Reihenfolge folgendes:
- Zuerst werden immer die betroffenen Rechnungen ausgeglichen, d.h. diejenigen Rechnungen, welche auf der (höchsten Mahnung) aufgeführt sind. Sie werden der Reihe nach (von der ältesten zur neuesten) ausgeglichen - so lange der eingezahlte Betrag dazu ausreicht.
- Dann wird die (höchste) Mahnung ausgeglichen, falls sie einen Fehlbetrag aufweist - also falls eine Mahngebühr verrechnet wurde und falls der eingezahlte Betrag noch nicht aufgebraucht ist.
- Ist der eingezahlte Betrag noch nicht vollständig aufgebraucht, so wird - je nach Einstellung im ESR-Einlesen-Dialog - eine Kundenmehrzahlung angelegt.
Information
Die unteren Mahnungen, sofern sie Gebühren beinhalten, müssen manuell abgeschrieben werden.
Ausgleich der mittleren bezahlten Mahnung
- Es gilt dasselbe wie bei der höchsten Mahnung.
- Der Unterschied besteht darin, dass einerseits ev. weniger Rechnungen ausgeglichen werden, weil ev. in der mittleren Mahnung weniger OPs enthalten sind / angemahnt werden als in der höchsten Mahnung und andererseits, dass kleinere UND höhere Mahnungen ev. manuell abgeschrieben werden müssten, falls sie Gebühren/Fehlbeträge haben.
Bezahlung des Rechnungs-ESR anstelle des Mahnungs-ESR
- Bezahlt der Kunde den Einzahlungsschein der Rechnung bzw. kreuzen sich Rechnungszahlung und Versand der Mahnung, dann wird deshalb nur der auf dem Einzahlungsschein stehende Beleg, also die Rechnung ausgeglichen.
- Die Mahnung wird beim ESR-Einlesen in diesem Fall nicht erfasst.
- Wenn keine Mahngebühr auf der Mahnung steht, dann spielt dies an sich keine Rolle.
- Andernfalls sollte die Mahnung entweder erneut gemahnt oder manuell gelöscht oder manuell abgeschrieben werden.