BerechnungAuf
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Es handelt sich hier um Vorgaben, die in den FirmaKassaWerten zu berücksichtigen sind. Sie steuern letztlich die Berechnungsart, da das Sozialversicherungswesen der Schweiz unterschiedliche Modelle kennt. Beispiele:
Die Berechnung der ALV erfolgt tagegenau: Erhält der Arbeitnehmer CHF 1'000 für 1 einzig gearbeiteten Tag, dann sind nicht die CHF 1'000 die Basis für die ALV. Der Mitarbeiter hat rechnerisch CHF 30'000 verdient. Demnach wird das ALV-Maximum von derzeit CHF 10'500 für die Berechnung herangezogen.
Die Berechnung der AHV erfolgt hingegen auf Monatsbasis: "was verdient wird, unterliegt der AHV, gleich, ob nur 1 Tag oder 30 Tage gearbeitet worden ist". Das Beispiel von CHF 1'000 für 1 einzig gearbeiteten Tag bedeutet, dass die AHV von CHF 1'000 berechnet wird (nicht von CHF 30'000).

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| Berechnung auf | Vorgaben |
Wir empfehlen, die Vorgaben zu übernehmen und nicht abzuändern. |