Zuzüger
Zuzüger sind zumeist Künstler, die nur zeitweise engagiert sind und quellenbesteuert werden. Sie werden anhand der Quellensteuer abgerechnet und diese ist auf der Anstellung so einzurichten.
In den Anstellungen der Zuzüger müssen im Register Fixlohn die Tabelle .... (gemäss kantonaler Steuerbehörde) und der Kanton zugewiesen werden.