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    Lohnarten für FAR im Baugewerbe

    Im Gesamtarbeitsvertrag für das Bauhauptgewerbe (Baumeisterverband - Gewerkschaften UNIA und SYNA) gibt es im Zusammenhang mit dem flexiblen Altersrücktritt (FAR) eine gemeinsame Stiftung, die von Arbeitgeber (Stand 2012) mit 4% und vom Arbeitnehmer mit 1% (gesamthaft 5%) finanziert wird, um eine Frühpensionierung zu ermöglichen.

    Voraussetzungen

    • Passivkonto im Kontenplan anlegen (z.B. 2115 Abrechnungskonto FAR-Beiträge)
    • Lohnbasis 459 FAR-Lohn anlegen
    • Lohnarten 4550, 4555 und 7035 anlegen (siehe unten)
    • Konstanten 4555 (Ansatz AN) und 4557 (Gesamtansatz) anlegen
    • Entsprechende Scripts anlegen und zuweisen
    • Im Freizahl-Feld 3 der Anstellung, mit Label "FAR-Abzug Ja/Nein?" muss "Ja" stehen, damit der Beitrag gerechnet wird.
    LA Lohnarten Scripts Bemerkungen
    4550 FAR-Korrektur FAR_Korrektur_Manuel mit FAR_Ansatz Wird gebraucht, um einen Fehler aus den Vormonaten zu korrigieren.
    4555 FAR-Abzug FAR_Berechnung mit FAR_Ansatz Berechnung des Arbeitnehmer-Abzuges, basierend auf dem AHV-Lohn (Basis 400)
    6110 FAR-Verwarnung FAREintritt Verwarnen Im Script kann man einstellen, wieviele Tage vor dem frühzeitigen Altersrücktritt eine Verwarnung in Form eines Andruckes auf der Lohnabrechnung erfolgen soll
    7035 FAR-Gesamtbeitrag FAR_Gesamtbeitrag Berechnung des Gesamtbeitrages, basierend auf dem AHV-Lohn (Basis 400)
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