Lohnarten für FAR im Baugewerbe
Im Gesamtarbeitsvertrag für das Bauhauptgewerbe (Baumeisterverband - Gewerkschaften UNIA und SYNA) gibt es im Zusammenhang mit dem flexiblen Altersrücktritt (FAR) eine gemeinsame Stiftung, die von Arbeitgeber (Stand 2012) mit 4% und vom Arbeitnehmer mit 1% (gesamthaft 5%) finanziert wird, um eine Frühpensionierung zu ermöglichen.
Voraussetzungen
- Passivkonto im Kontenplan anlegen (z.B. 2115 Abrechnungskonto FAR-Beiträge)
- Lohnbasis 459 FAR-Lohn anlegen
- Lohnarten 4550, 4555 und 7035 anlegen (siehe unten)
- Konstanten 4555 (Ansatz AN) und 4557 (Gesamtansatz) anlegen
- Entsprechende Scripts anlegen und zuweisen
- Im Freizahl-Feld 3 der Anstellung, mit Label "FAR-Abzug Ja/Nein?" muss "Ja" stehen, damit der Beitrag gerechnet wird.
| LA | Lohnarten | Scripts | Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| 4550 | FAR-Korrektur | FAR_Korrektur_Manuel mit FAR_Ansatz | Wird gebraucht, um einen Fehler aus den Vormonaten zu korrigieren. |
| 4555 | FAR-Abzug | FAR_Berechnung mit FAR_Ansatz | Berechnung des Arbeitnehmer-Abzuges, basierend auf dem AHV-Lohn (Basis 400) |
| 6110 | FAR-Verwarnung | FAREintritt Verwarnen | Im Script kann man einstellen, wieviele Tage vor dem frühzeitigen Altersrücktritt eine Verwarnung in Form eines Andruckes auf der Lohnabrechnung erfolgen soll |
| 7035 | FAR-Gesamtbeitrag | FAR_Gesamtbeitrag | Berechnung des Gesamtbeitrages, basierend auf dem AHV-Lohn (Basis 400) |