Show / Hide Table of Contents

    Lohnbasen für den Lohnausweis

    Dateien - Lohnstamm - Basis

    image.png

    Diese Lohnbasen müssen den entsprechenden Lohnarten zugewiesen werden.

    LAW0001 bedeutet: Ziffer 1 des Lohnausweises (Lohn/Rente)

    LAW1312 bedeutet: Ziffer 13.1.2 des Lohnausweises (Effektive Spesen andere) usw.

    Beispiel

    Zur Lohnbasis LAW0003 - Unregelmässige Leistungen passen derzeit (2008) folgende Lohnarten:

    image.png

    Die Zuweisung erfolgt innerhalb der Lohnart im Register Basen.

    Unregelmässige Leistungen (Ziff 3) und andere Gehaltsnebenleistungen (Ziff 2.3)

    Damit die Lohnartentexte auf den Lohnausweis gedruckt werden, müssen als Zwischenlösung einige besondere Lohnbasen dazu herangezogen werden. In einer späteren Phase wird es möglich sein, den Lohnartentext direkt auf den Lohnausweis zu drucken.

    Für die unregelmässigen Leistungen gemäss der Ziffer 3 des Lohnausweises wird auf die Basis 908 abgestellt. Liegen Werte für die Basis 908 vor, wird auf die weiteren Basen 301 bis 318 geprüft. Liegen Werte dafür vor, werden die Texte aus den Basen übernommen. Diese Basen (und passend dazu die Lohnarten) können textlich den individuellen Gegebenheiten angepasst werden.

    image.png

    Für die andern Gehaltsnebenleistungen der Ziffer 2.3 des Lohnausweises wird auf die Basis 906 abgestellt. Liegen Werte für die Basis 906 vor, wird auf die weiteren Basen 324 bis 326 geprüft. Liegen Werte dafür vor, werden die Texte aus den Basen übernommen. Diese Basen können textlich den individuellen Gegebenheiten angepasst werden (auch die Lohnarten 2600, 2602 oder ....). Massgebend ist, dass den Lohnarten die richtigen Basen zugewiesen werden.

    Alle diese Lohnbasen dienen im SuperReport "Lohnausweis" für das Totalisieren der Beträge; der eigentliche Lohnartentext ist im eigenen SuperReport ebenfalls auch noch hinterlegt.

    Andere Leistungen (Ziffer 7 Lohnausweis)

    Hier sind die Taggeldentschädigungen kTG, UTG, EO und ALV der Basis 916 aufgerechnet.

    Weiter werden hier die vom Arbeitgeber übernommenen Arbeitnehmer-Anteile der Basis 918 aufgerechnet, wobei die Texte aus den Basen 261 bis 267 übernommen werden.

    image.png

    Die Basen 262 und 263 werden hier aufgerechnet und in der Beruflichen Vorsorge Ziffer 10.1 bzw. 10.2 wieder abgezogen.

    Berufliche Vorsorge (Ziffer 10 Lohnausweis)

    In Ziffer 10.1 (Ordentlichen Beiträge) werden die Werte der Basis 924 sowie 262 (Vom AG übernommene AN-Anteile BVG) und in Ziffer 10.2 (Beiträge für den Einkauf) die Werte der Basis 926 bzw. 263 (Vom AG übernommene AN-Anteile Einkauf BVG) eingesetzt.

    • Bearbeiten
    Zurück zum Anfang Erstellt mit DocFX