Nachträgliche Abrechnung nach Austritt
Falls eine ausgetretene Person später noch eine Zahltagsabrechnung erhält, kann dies aus unterschiedlichen Gründen erfolgen:
- Taggelder
- Provisionen, Bonus
- Überstunden
- Ferien
- Nachtragsabrechnung für Stundenlöhne
- Spesen
Dies kann erfolgen, auch nachdem die Anstellung durch das Austrittsdatum beendet und inaktiv ist und gilt auch für Fälle, die das Vorjahr betreffen.
Wichtig
Man muss keine neue Anstellung eröffnen, sondern kann die nachträgliche Lohnabrechnung auf der bestehenden Anstellung vollziehen.
Damit stellt bossSalary sicher, dass die gültigen Versicherungshöchstlöhne und der AHV-Freibetrag mitberücksichtigt werden.
Nachträge: Lohnabrechnungen für Zeiten (Ferien, Überstunden etc.), Spesen, Diverses
- Anpassen der Lohnpalette bzw. Code 1 in die Vorkolonnen für Mitarbeiter-Lohnarten der Anstellung, die es nicht (mehr) braucht
- Aktiv-Code in der Anstellung setzen
- Austrittsdatum in der Anstellung stehen lassen (z.B. 28.02.2010)
- Variable auf den Nachtragsmonat (z.B. Juli 2010) erfassen
- Abrechnungsmonat (von-bis) des Austrittes nehmen (z.B. 01.02.2010 - 28.02.2010)
- und Buchungsdatum des aktuellen Nachtragsmonats nehmen (z.B. 31.07.2010)
Dies kann über die Standard- sowie über die Speziallohnabrechnung geschehen.
Nachträge: Lohnabrechnungen für Taggelder wegen KTG, UTG, EO etc.
gleich wie oben beschrieben.