Auswahltexte Beschäftigte
Auszug aus den Richtlinien für die Lohndatenverarbeitung 20130514, Ausgabe 31.03.2017
Ausbildung des Arbeitnehmers
Pro Arbeitnehmer wird ein Ausbildungsmerkmal ausgewählt. Die Ausbildung ist durch ein Zeugnis oder Diplom bescheinigt. Es ist nur die höchste abgeschlossene Ausbildung auszuwählen. Für im Ausland erworbene Abschlüsse ist, wenn möglich, eine gleichwertige schweizerische Ausbildung auszuwählen:

Berufliche Stellung des Arbeitnehmers
Dem Arbeitnehmer wird eine berufliche Stellung zugeteilt:

Im Unternehmen ausgeführter Beruf
Bei den Personendaten wird die möglichst genaue Bezeichnung des im Unternehmen ausgeübten Berufs manuell erfasst.
Zum Beispiel:
Büroangestellte (statt Angestellte), Metallschleifer (statt Schleifer), Gerichtsschreiberin (statt Lic. Iur.), Primarlehrer (statt Unterricht), Kunstmalerin (statt Malerin), Finanzdirektorin (statt Direktorin), kaufmännischer Lehrling (statt Lehrling),...
