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    1       Einleitung

    Die gesetzlichen Sozialabgaben für AHV, ALV, EO erfahren für 2025 KEINE Änderung.

    Zusätzlich wird, gemäss der nationalen Volksabstimmung von Ende September 2022, das Rentenalter für Frauen ab 2024 schrittweise auf 65 Jahre erhöht. 2025 wird das erste Jahr sein, in dem der Renteneintritt für Frauen um 3 Monate verschoben ist (betrifft Jahrgang 1961). Eine entsprechende Anpassung wurde in bossSalary mit der Version v20R3_2024.09.02.00 realisiert. Entsprechende Angebote wurden unseren Kunden im Verlauf der letzten Wochen kommuniziert. Zudem kann, im Rahmen der Anpassungen für AHV21, der Verzicht auf den AHV-Freibetrag von CHF 1'400.00/Monat auf Wunsch eingerichtet werden.

    Es kann sein, dass Ihre Versicherungen bzw. Kassen Ihnen Änderungen beim UVG, UVG-Zusatz, KTG oder Verwaltungskosten zukommen liessen. Dafür stehen Ihnen in nachstehenden Ziffern die hellgrün unterlegten Zellen zur Verfügung, indem Sie die neuen Werte dort eintragen und so in ProFinance™ Lohn resp. bossSalary übernehmen können.

    Zudem wurde Ende August 2024 vom Bundesrat die Verordnung über die Anpassung der Familienzulagenordung an die Preisentwicklung verabschiedet. Neu gelten ab 2025 die folgenden Mindestansätze für: Kinderzulagen = CHF 215.00 / Ausbildungszulagen = CHF 268.00!

    Das bedeutet, dass die Ansätze für die Familienzulagen in mehreren Kantonen, die noch bei CHF 200.00/250.00 stehen, angehoben werden MÜSSEN! Gleichzeitig gibt es auch Kantone, die die Zulagen freiwillig nochmals erhöhen (z.B. Kanton BE).

    2       Einstellungen in ProFinance™ Lohn resp. bossSalary

    2.1      AHV, ALV und EO

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    Bei der ALV-Arbeitslosenversicherung sind die oberen Grenzwerte unverändert:

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    Der Solidaritätsbeitrag beim ALVZ ist seit dem 1.1.2023 nicht mehr geschuldet.

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    In die hellgrün unterlegten Felder werden die individuellen Ansätze eingetragen.

    2.2      FAK-Beiträge

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    Allfällige Änderungen kantonaler oder anderer Familienausgleichskassen werden Ihnen jeweils direkt mitgeteilt.

    In die hellgrün unterlegten Felder werden die individuellen Ansätze eingetragen.

    Kinder- und Ausbildungszulagen (Familienzulagen): siehe Ziffer 4.

    2.3      UVG

    Beim UVG sind die oberen Grenzwerte analog wie bei der ALV:

    CHF 148‘200 im Jahr (bwz. CHF 12‘350 pro Monat).

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    Allfällige Änderungen werden Ihnen durch Ihre Versicherung bzw. die SUVA jeweils direkt gemeldet.

    In die hellgrün unterlegten Felder werden die individuellen Ansätze eingetragen.

    2.4      UVGZ

    Beim UVGZ entsprechen die oberen Grenzwerte der Stufe 1 jenen gemäss UVG:

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    In Stufe 2 sind die unteren Grenzwerte gleich den oberen Grenzwerten der Stufe 1 und nach oben gemäss Ihren individuellen Versicherungsverträgen festgelegt:

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    Allfällige Änderungen werden Ihnen durch Ihre Versicherung jeweils direkt gemeldet.

    In die hellgrün unterlegten Felder werden die individuellen Ansätze eingetragen.

    2.5      KTG

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    Allfällige Änderungen werden Ihnen durch Ihre Versicherung jeweils direkt gemeldet. Beachten Sie bitte, dass in gewissen Verträgen die Grenzwerte mit den UVG- bzw. ALV-Grenzwerten gekoppelt sind. Bitte ändern Sie in diesem Fall die Grenzwerte in der Tabelle FirmaKasse.

    In die hellgrün unterlegten Felder werden die individuellen Ansätze eingetragen.

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    2.6      Grundsätzliches Vorgehen für Anpassungen in der Tabelle «FirmaKasse»

    Tabelle «FirmaKasse» öffnen:

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    Datensatz, in dem Änderungen vorzunehmen sind öffnen:

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    Auf Button «Schloss» klicken – Meldung bestätigen – und Änderungen vornehmen => anschliessend Datensatz speichern:

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    2.7      Grundsätzliches Vorgehen für Anpassungen in der Tabelle «Konstante»

    Tabelle «Konstante» öffnen

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    Gewünschter Datensatz «Konstante» doppelklicken und anpassen, danach wieder speichern

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    3       Grenzwerte BVG

    Die Grenzwerte für das Jahr 2025 ändern wie folgt:

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    4       Kinder- bzw. Familienzulagen

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    Ihre Familienausgleichskasse sollte Sie grundsätzlich bereits über Änderungen für 2025 informiert haben!

    Unter diesem Link sollten aber ab Mitte Dezember 2024 die Änderungen bezüglich Familienzulagen zu finden sein:

    Arten und Ansätze der Familienzulagen

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    FAK-Beiträge: siehe Ziffer 2.2.

    4.1      Grundsätzliches Vorgehen für Anpassungen in den Tabellen «1000 Kinderzulagen» und «1001 Ausbildungszulagen» am Beispiel des Kantons Bern

    Gemäss den Angaben vom Kanton Bern sind die Familienzulagen neu:

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    Öffnen Sie die Tabelle «Tabellen»

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    die gewünschte Tabelle durch doppelklick öffnen

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    gemäss der eingangs abgebildeten Legende sind die Zeilen für den Kanton Bern von 16 – 20 zu finden

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    Betrag 230 mit 250 überschreiben und Tabelle wieder speichern

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    Hinweis: ab der Lohnversion v20R3HF1_2024.09.02.00 sind die Zeilen mit dem Kantonskürzel markiert, deshalb braucht es die Legende nicht mehr!

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    5       Quellensteuertarife

    Der Prozess für das Einlesen der von der ESTV zur Verfügung gestellten «TAR»-Tabellen bleibt gleich (siehe unten). Nicht alle Kantone werden wahrscheinlich Tarifänderungen vornehmen. Eine Konsultation der folgenden URL bis Ende Jahr gibt darüber Aufschluss:

    https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/dbst-quellensteuer/qst-tarife-kantone.html

    Für das Konvertieren der Quellensteuertabellen ab der Version v13-04 verweisen wir auf folgenden Handbuch-Auszug:

    Hier die Anleitung, wenn bossinfo.ch AG die zu konvertierenden Tabellen per Email zustellt:

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    Beachten Sie, dass gewisse Kantone nicht nur 22, sondern 23 Tabellen haben. So kann es sein, dass eine vorher nicht genutzte Nummer, z.B. 4023 gesetzt wird, die nicht belegt war. Sie können diese Nummer dann z.B. auf 4323 setzen, so dass die 23. Tabelle (P) in die Reihenfolge der Kantone passt.

    5.1      Grundsätzliches Vorgehen für Ersetzen der QST-Tariftabellen

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    bestehende Datensätze eines bestimmten Kantons markieren und löschen

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    danach via «Optionen – Administration» die Funktion «Quellensteuertabellen konvertieren» wählen

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    die entzippte TAR-Datei auswählen und Prozess durchlaufen lassen

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    Dieser Prozess ist Kanton für Kanton zu wiederholen. Tarife für neu gebrauchte Tarife können ganz am Schluss zusätzlich importiert werden!

    6       Verschiedene Anpassungen von konstanten Werten

    Bitte überprüfen Sie, ob in Ihrem Datenfile noch andere individuell für Ihre Lohnabrechnungen wichtige Konstanten Werte gelten, die allenfalls angepasst werden müssen. Vor allem im Bereich Sollstunden je Monat (Konstante 7100 ff) oder Arbeitstage je Monat (Konstante 7200 ff).

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    7       Abrechnungstermine 2025

    Die Abrechnungstermine können Sie wie folgt automatisch anlegen:

    Tabelle Abrechnungstermin laden Dateien – Lohnabrechnungen - Abrechnungstermine Menüpunkt Abrechnungstermine – Sammelerfassung wählen

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    Folgende Einträge vornehmen:

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    Damit werden alle Monate vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 (oder noch weiter) angelegt. Ebenfalls werden die Schaltmonate richtig erzeugt.

    In Versionen vor ProFinance Lohn v13-04 müssen alle Abrechnungsperioden von Hand und die Schaltmonate korrekt eröffnet werden.

    8       Last but not least – die neuen Lohnzahlen für die Mitarbeiter erfassen

    In den Anstellungen, im Register «Fixe Lohnteile» sind die neuen «Lohndefinitionen zu erfassen»

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    Diese können entweder mit + ganz neu erstellt werden, oder auch von der letzten Lohndefinition kopiert und angepasst werden

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    Sollten Sie Fragen haben, bitte kommen Sie auf uns zu. Unsere Büros sind zwischen Weihnachten und Neujahr normal besetzt. Vielen Dank.

    Ihr Boss Info-Team

    Langenthal, 29. November 2024

    bossinfo.ch AG

    Standort Langenthal

    Gaswerkstrasse 27

    4900 Langenthal

    062 917 00 00

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