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    Periode und Arbeitszeiteinträge (Arbeitsstunden) sperren

    Arbeitszeiteinträge für die Bearbeitung sperren/zulassen

    Stehen die Arbeitsstunden im Output, so kann man jede einzelne Zeile

    für die Bearbeitung/Änderung sperren - oder umgekehrt „Gesperrte“ wieder

    zur Bearbeitung zulassen. Es wird das Feld [s0_Arbeitszeiteinträge]s_Ist__nicht__aenderbar auf true oder false gesetzt.

    • Sind sie gesperrt, so kann weder im Web noch in der "Arbeitszeiterfassung Monat" (= Quererfassung) noch im persönlichen Erfassungsblatt geändert oder gelöscht werden.
    • Das Sperren von Arbeitsstundenzeilen wirkt „ergänzend“ zur „Sperrung“ in den Dossiers: Ist entweder das Dossier „bereit zur Verrechnung“ oder eine Arbeitsstundenzeile auf „gesperrt“ gestellt, so kann sie nicht mehr geändert/gelöscht werden.

    Periode für die Erfassung sperren/freigeben

    Im Output der Arbeitszeiteinträge gibt es unter dem Menu „Arbeitszeiteinträge“

    den Menüpunkt „Erfassung sperren-freigeben…“. Damit kann ein Monat für die (Weiter-)Erfassung im entsprechenden Mandanten gesperrt werden. Man wählt eine Arbeitsstundenzeile des gewünschten Monats (z.B. März 2019) und wählt den Menüpunkt „Erfassung sperren-freigeben…“. ERP stellt fest, ob die Periode schon gesperrt ist oder nicht und fragt entsprechend, ob man sie nun sperren oder wieder freigeben will. Auf gesperrte (Erfassungs-)Perioden können keine neuenArbeitszeiten/-stunden mehr erfasst werden. Es erscheint auf den Erfassungsmasken ein entsprechender Hinweistext. Ob auf dieser Periode bereits existierende Arbeitsstunden noch bearbeitet werden können oder nicht, hat damit nichts zu tun:

    • Das wird mit dem individuellen Sperren der bereits erfassten Arbeitsstunden (siehe AZ-Einträge für die Bearbeitung sperren/zulassen (oben)
    • oder mit

    dem „Sperren“ der Dossiers gemacht. Diese Funktion gilt für die Quer-Erfassung, für das individuelle Erfassungsblatt sowie die Web-Erfassung von Zeiten. Noch nicht gesperrte AZ-Einträge können bis zu ihrer Sperrung geändert werden, auch dann, wenn die Neuerfassung auf Monat gesperrt ist.

    Regeln

    Es gelten folgende Regeln:

    1. Beim Erfassen neuer Dossiers wird grundsätzlich entschieden, ob auf das Dossier Zeiten erfasst werden können.
    2. Auf die anderen Dossiers werden Zeiten erfasst.
    3. Später wird das Dossier als „ist bereit zur Verrechnung“ erklärt. Dann können keine Arbeitszeiten mehr auf das Dossier erfasst und auch keine bestehenden mehr geändert oder gelöscht werden.
    4. Ist vorgesehen, dass man keine Arbeitszeiten mehr auf einen (bereits kontrollierten) zurückliegenden Monat mehr erfassen darf (nicht nur auf ein bestimmtes Dossier), kann die Periode zur Erfassung ganz gesperrt werden.
    5. Solange die betroffenen Arbeitsstundenzeilen des gesperrten Monats noch nicht gesperrt sind, können Änderungen daran vorgenommen werden.
    6. Ist eine Periode für die Erfassung gesperrt, können natürlich weitere Arbeitsstunden auf andere Monate (Perioden) erfasst werden, sofern das Dossier das zulässt.
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