Periode und Arbeitszeiteinträge (Arbeitsstunden) sperren
Arbeitszeiteinträge für die Bearbeitung sperren/zulassen
Stehen die Arbeitsstunden im Output, so kann man jede einzelne Zeile
für die Bearbeitung/Änderung sperren - oder umgekehrt „Gesperrte“ wieder
zur Bearbeitung zulassen. Es wird das Feld [s0_Arbeitszeiteinträge]s_Ist__nicht__aenderbar auf true oder false gesetzt.
- Sind sie gesperrt, so kann weder im Web noch in der "Arbeitszeiterfassung Monat" (= Quererfassung) noch im persönlichen Erfassungsblatt geändert oder gelöscht werden.
- Das Sperren von Arbeitsstundenzeilen wirkt „ergänzend“ zur „Sperrung“ in den Dossiers: Ist entweder das Dossier „bereit zur Verrechnung“ oder eine Arbeitsstundenzeile auf „gesperrt“ gestellt, so kann sie nicht mehr geändert/gelöscht werden.
Periode für die Erfassung sperren/freigeben
Im Output der Arbeitszeiteinträge gibt es unter dem Menu „Arbeitszeiteinträge“
den Menüpunkt „Erfassung sperren-freigeben…“. Damit kann ein Monat für die (Weiter-)Erfassung im entsprechenden Mandanten gesperrt werden. Man wählt eine Arbeitsstundenzeile des gewünschten Monats (z.B. März 2019) und wählt den Menüpunkt „Erfassung sperren-freigeben…“. ERP stellt fest, ob die Periode schon gesperrt ist oder nicht und fragt entsprechend, ob man sie nun sperren oder wieder freigeben will. Auf gesperrte (Erfassungs-)Perioden können keine neuenArbeitszeiten/-stunden mehr erfasst werden. Es erscheint auf den Erfassungsmasken ein entsprechender Hinweistext. Ob auf dieser Periode bereits existierende Arbeitsstunden noch bearbeitet werden können oder nicht, hat damit nichts zu tun:
- Das wird mit dem individuellen Sperren der bereits erfassten Arbeitsstunden (siehe AZ-Einträge für die Bearbeitung sperren/zulassen (oben)
- oder mit
dem „Sperren“ der Dossiers gemacht. Diese Funktion gilt für die Quer-Erfassung, für das individuelle Erfassungsblatt sowie die Web-Erfassung von Zeiten. Noch nicht gesperrte AZ-Einträge können bis zu ihrer Sperrung geändert werden, auch dann, wenn die Neuerfassung auf Monat gesperrt ist.
Regeln
Es gelten folgende Regeln:
- Beim Erfassen neuer Dossiers wird grundsätzlich entschieden, ob auf das Dossier Zeiten erfasst werden können.
- Auf die anderen Dossiers werden Zeiten erfasst.
- Später wird das Dossier als „ist bereit zur Verrechnung“ erklärt. Dann können keine Arbeitszeiten mehr auf das Dossier erfasst und auch keine bestehenden mehr geändert oder gelöscht werden.
- Ist vorgesehen, dass man keine Arbeitszeiten mehr auf einen (bereits kontrollierten) zurückliegenden Monat mehr erfassen darf (nicht nur auf ein bestimmtes Dossier), kann die Periode zur Erfassung ganz gesperrt werden.
- Solange die betroffenen Arbeitsstundenzeilen des gesperrten Monats noch nicht gesperrt sind, können Änderungen daran vorgenommen werden.
- Ist eine Periode für die Erfassung gesperrt, können natürlich weitere Arbeitsstunden auf andere Monate (Perioden) erfasst werden, sofern das Dossier das zulässt.