Auflösung Stückliste
Ob und wann Stücklisten „an den Kassen“ aufgelöst werden, kann in der
Definition der Kasse im 5. Register „Lager“ festgelegt werden.
Wichtig:
Die lagermässige Auflösung übernimmt für die Einzelteile den auf der
Stückliste hinterlegten Lagerplatz. Dies deshalb weil die Generierung
von Belegen aus Kassenbewegungen vollständig automatisch ablaufen muss!
Hinweis: Schon die automatische
„lagermässige“ Auflösung von Stücklisten ist an bestimmte Prämissen gebunden:
es kann nicht mehrere Lagerorte und Lagerplätze geben, sondern nur der
Lagerplatz der Kasse selber. Darum ist die vollständige Auflösung gar
nicht möglich, weil die Verarbeitung von Kassenbewegungen zu Belegen/Rechnungen
vollautomatisch – und ohne Nachfragen an den Benutzer – ablaufen muss.