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    Auflösung Stückliste

    Ob und wann Stücklisten „an den Kassen“ aufgelöst werden, kann in der

    Definition der Kasse im 5. Register „Lager“ festgelegt werden.

    Wichtig: Die lagermässige Auflösung übernimmt für die Einzelteile den auf der Stückliste hinterlegten Lagerplatz. Dies deshalb weil die Generierung von Belegen aus Kassenbewegungen vollständig automatisch ablaufen muss! Hinweis: Schon die automatische „lagermässige“ Auflösung von Stücklisten ist an bestimmte Prämissen gebunden: es kann nicht mehrere Lagerorte und Lagerplätze geben, sondern nur der Lagerplatz der Kasse selber. Darum ist die vollständige Auflösung gar nicht möglich, weil die Verarbeitung von Kassenbewegungen zu Belegen/Rechnungen vollautomatisch – und ohne Nachfragen an den Benutzer – ablaufen muss.

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