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    Anrechenbare Gebühren + Auslagen

    Anrechenbare Gebühren und Auslagen sind solche, die an die Deckung angerechnet werden dürfen, wenn ein negativer Saldo aus Buchhaltungssicht besteht (bis max. zu dessen Ausgleich).

    Sie dürfen nur innerhalb des gleichen Klienten-Falles zur Anrechnung kommen!

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