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    Kurzüberblick Vorauszahlungen und Mehrwertsteuer

    Nach vereinbartem Entgelt (ohne erbrachte Leistungen) - Fall A bis C

    Die Vorauszahlung wird ohne Mwst-Code fakturiert und bei der Einzahlung demzufolge mwst-lich nicht abgerechnet. Die im bossERP -System einzubuchende Vorauszahlung ins Dossier erfolgt ohne Mwst-Code. Spätere (Teil)Rechnungen, die auf einer Leistung beruhen, werden mit Mwst-Code fakturiert und somit zur Abrechnung gebracht. Sie werden mit der vorgenannten Vorauszahlung ebenfalls ohne Mwst-Code verrechnet (weil die (Teil)Rechnungen selber abgerechnet werden). Die Mwst-Abrechnung hat keine eigentliche Sonderlösung zur Folge.

    Nach vereinbartem Entgelt (mit erbrachten Leistungen)

    Die Leistungen werden in Form von (Teil)Rechnungen mit Mwst-Code normal fakturiert, abgerechnet und bei Zahlungseingang abgebucht. Sie sind nicht eigentliche Vorauszahlungen im engeren Sinne. Doch kann man - wenn man will - die Zahlungen ebenfalls als Vorauszahlungen ins Dossier (hier aber mit Mwst-Code) übernehmen und an Folgerechnungen verrechnen. Das Prozedere ist ähnlich dem vereinnahmtem Entgelt. Die Mwst-Abrechnung hat in diesem Fall eine automatische Korrektur der Folgerechnungen zur Folge, indem diese anlässlich der Vorauszahlungsverrechnung als Mwst-Gutschriften behandelt werden, sofern der Mwst-Code jenem der Vorauszahlung entspricht.

    Nach vereinnahmtem Entgelt (ohne erbrachte Leistungen - (Fall D bis F)

    Die Vorauszahlung wird mit einem Mwst-Code fakturiert. Die Bezahlung löst die Berücksichtigung in der Mwst-Abrechnung aus. Die im bossERP -System einzubuchende Vorauszahlung ins Dossier erfolgt mit Mwst-Code. Spätere (Teil)Rechnungen, die auf einer Leistung beruhen, werden mit Mwst-Code fakturiert und somit normal auch zur Abrechnung gebracht. Sie werden mit der vorgenannten Vorauszahlung mit  Mwst-Code verrechnet; dies löst eine Mwst-Gutschrift aus. Die Mwst-Abrechnung enthält somit die bezahlte Vorauszahlung sowie die Teilrechnungen. Die Verrechnung der (Teil)Rechnungen mit der Vorauszahlung generiert eine Gutschrift und bringt diese in Abzug.

    Die Mwst-Abrechnung sieht bei vereinnahmtem Entgelt wie folgt aus:

    Das Mwst-Journal (hier mit dem Spezial-Code VZU) präsentiert sich wie folgt, wobei die verrechneten Belege an der Vorauszahlung in Abzug gebracht worden sind (der noch verbleibende "Vorauszahlungs-Restwert" wird in der nächsten Mwst-Abrechnung berücksichtigt):

    Die Folgerechnungen werden mit dem normalen Mwst-Code zur Abrechnung gebracht. Das Zusammenspiel zwischen der mwst-lich abgerechneten Vorauszahlung und der Verrechnung neutralisiert somit die Mwst-Verpflichtung.

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