Mahnungen manuell ausgleichen
Falls offene Mahnungen und Rechnungen bezahlt werden und der Ausgleich nicht via ESR erfolgt, ist wie folgt vorzugehen:
- Die Einzahlung der Mahngebühr wird auf der entsprechenden Mahnung auf der Seite Einzahlung manuell erfasst; Nicht den Gesamtbetrag der Mahnung, nur deren Mahn-Umsatz (= Mahngebühr) muss bezahlt werden, weil dies der Fehlbetrag der Mahnung ist.
- Anschliessend ist die Zahlung des Fehlbetrags der angemahnten Rechnung manuell zu erfassen.
- Gesamthaft sollten die unter 1. und 2. "aufgeteilten" Einzahlungen den total eingezahlten Betrag ausmachen, sofern keine Mehrzahlung oder keine Abzüge zutreffen.
Das Aufteilen der gesamten Zahlung auf Mahnung(en) und Rechnung(en) hat demnach manuell zu erfolgen.