Voraussetzung Kreuzrabattierung
Regeln
- Kunden- und Artikelgruppen bestimmen.
- Artikel den Artikelgruppen zuweisen.
- In den KGr die AGr-Rabatte hinterlegen.
- Adressen den Kundengruppen zuweisen.
Kunden- und Artikelgruppen
Die KGr und die AGr müssen vorhanden sein.

Den KGr müssen die Adressen zugewiesen werden.

Den AGr müssen die Artikel zugewiesen werden.

Rabatte in den Kundengruppen
- In den KGr müssen nun die AGr-Rabatte hinterlegt werden:

Adressen Kundengruppen zuweisen
- Der Adresse sind im Register Debitor die verschiedenen KGr zuzuteilen: Hier der erste "blaue" Fall des Beispiels in der Einleitung:
