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    Voraussetzung Kreuzrabattierung

    Regeln

    1. Kunden- und Artikelgruppen bestimmen.
    2. Artikel den Artikelgruppen zuweisen.
    3. In den KGr die AGr-Rabatte hinterlegen.
    4. Adressen den Kundengruppen zuweisen.

    Kunden- und Artikelgruppen

    • Die KGr und die AGr müssen vorhanden sein.

    • Den KGr müssen die Adressen zugewiesen werden.

    • Den AGr müssen die Artikel zugewiesen werden.    

    Rabatte in den Kundengruppen

    • In den KGr müssen nun die AGr-Rabatte hinterlegt werden:

    Adressen Kundengruppen zuweisen

    • Der Adresse sind im Register Debitor die verschiedenen KGr zuzuteilen: Hier der erste "blaue" Fall des Beispiels in der Einleitung:
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