Mahnen mit Gebühren
Siehe dazu die Systemeinstellungen zum Mahnwesen. Die dort eingetragenen Mahngebühren werden automatisch auf das Mahnschreiben gesetzt und ins Belegtotal addiert. Aus diesem Grund braucht es einen separaten Einzahlungsschein. Wir möchten darauf hinweisen, dass es möglich ist, dass ein Kunde nun den ursprünglichen Rechnungsbetrag und nicht den Betrag des Mahnschreibens (inkl. Mahngebühr) bezahlt. Im nächsten Mahnlauf werden dann nur noch die Mahngebühren in Rechnung gestellt bzw. gemahnt. Falls dies nicht gewünscht wird, müssen solche Korrekturen von Hand als sog. Debitoren-Bereinigungen gemacht werden.
Unbezahlte Mahnungen werden nicht gemahnt, sondern die ursprüngliche, noch offene Rechnung wird gemahnt. Aus diesem Grund müssen die Mahngebühren für 1., 2. oder 3. Mahnungen entsprechend höher sein.