Bewerten der Kundenguthaben
Im Sinne einer Gesamtübersicht und um die ordnungsgemässe Buchführung zu unterstützen, erlauben wir uns folgende Hinweise:
Bestandesermittlung
Die Bestandesermittlung von Offenen Posten basiert auf der sog. Offen-Posten-Liste. Darin werden alle, auch die noch nicht fälligen Salden, aufgeführt. Beachten Sie bitte, dass am Jahresende Forderungen und Verbindlichkeiten (auch innerhalb der gleichen Adresse), aber auch Aufwände und Erträge, nicht miteinander verrechnet werden dürfen (Saldierungsverbot aufgrund des handelsrechtlichen Bruttoprinzips), um eine zuverlässige Beurteilung der Jahresrechnung zu gewährleisten. Eine Saldierung von Forderungen und Schulden ist nur dann zulässig, wenn rechtliche Voraussetzungen einer Verrechnung gegeben sind (z.B. Vertragsvereinbarung, Kausalität). Für die Offenen Kundenguthaben heisst das folgendes: Anzahlungen von Kunden: sind in einem Vorauszahlungskonto auf der Passivseite zu führen. Wir schlagen vor, alle Vorauszahlungen bei der Einbuchung bereits auf ein passivisches Sammelkonto zu erfassen (siehe System-Konten). Wurde dies nicht gemacht, müssen die betreffenden Beträge mindestens fibu-mässig ab dem Debitoren-Sammelkonto gutgeschrieben und dem Passivkonto belastet werden. Damit das aktive Sammelkonto nicht manuell bebucht wird, soll zu diesem Zweck ein zusätzliches Konto errichtet werden. Gutschriften an Kunden: Gutschriften, die eine gebuchte offene Rechnung betreffen und kausal mit ihr zusammenhängt, verbleibt als Minusbetrag auf dem Sammelkonto. Andere Gutschriften, denen keine adäquaten Forderungen gegenüberstehen, müssen als "Verbindlichkeiten" ausgewiesen werden (z.B. "Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten").
Bewertung der Bestände
Ihre Bewertung wird anhand von Altersanalysen, Bonitätsprüfungen und der Ermittlung von negativen Fremdwährungsschwankungen vorgenommen. Die sog. Delkredere-Wertberichtigung (eine Art Rückstellung für mögliche Verluste) berücksichtigt folgende Vermögensrisiken:
- Uneinbringliche Guthaben werden mittels sog. Einzelwertberichtigungen aufgefangen.
- Allgemeine Risiken bzw. sog. Pauschalwertberichtigungen dürfen gemäss Eidg. Steuerverwaltung mit 5 % auf inländischen und 10 % auf ausländischen Forderungen ohne besonderen Nachweis zurückgestellt werden. Es ist zu beachten, dass Rückstellungen vom "Warenwert" exkl. Mwst-Betrag gemacht werden, weil allfällig später realisierte Verluste anlässlich der dannzumaligen Mwst-Abrechnung zurückgefordert werden dürfen.
Beispiel:
| Bestand Offene Posten zum Bilanzstichtag | 1'000 |
|---|---|
| ./. Einzelwertberichtigung für Risiken gemäss separater Liste | - 250 |
| Bestand nach Einzelwertberichtigung | 750 |
| ./. Pauschalwertberichtigung für Inlandforderungen: 5 % von 500 | - 25 |
| ./. Pauschalwertberichtigung für Auslandforderungen 10 % von 250 | - 25 |
| ./. Wertberichtigung aufgrund buchmässigen $-Kursverlusten | - 20 |
| Saldo | 680 |