Teilrechnungen / Schlussrechnungen korrigieren
Teilrechnungen können automatisch in Schlussrechnungen verrechnet werden. Das Vorgehen ist [hier] beschrieben. Wenn eine Schlussrechnung erstellt worden ist und aus welchen Gründen auch immer eine Teilrechnung daraus gelöscht werden muss, ist eines der beiden nachstehend beschriebenen Vorgehen zu wählen.
Ab Version bossERP v12-05
- Die gefundene(n) Schlussrechnung(en) auf "provisorisch" setzen, sofern sie noch nicht verbucht und mwst-lich abgerechnet sind. Ansonsten allenfalls die Buchung rückgängig machen, sofern noch nicht mwst-lich abgerechnet.
- Gewünschte Schlussrechnung im Register "Belegzeilen" öffnen.
- Checkbox "Ist Schlussrechnung" zurücksetzen: die Teilrechnung(en) werden "zurückbuchstabiert" und aus den Belegzeilen entfernt Nun kann die so erhaltene Schlussrechnung und ihre Teilrechnungen fachlich so bereinigt werden, wie gewünscht wird.
Teilrechnung aus der Schlussrechnung entfernen
- Man muss wissen, was man tut! Deshalb bitte die nachstehenden Ratschläge beachten.
- Die falschen und zu ändernden Teilrechnung(en) suchen und markieren.
- Menüpunkt Verknüpfungen - Schlussrechnungen wählen.
- Die gefundenen Schlussrechnung(en) auf "provisorisch" setzen, sofern sie noch nicht verbucht und mwst-lich abgerechnet sind. Ansonsten allenfalls die Buchung rückgängig machen, sofern noch nicht mwst-lich abgerechnet.
- Die Schlussrechnung(en) öffnen und die entsprechenden Zeilen (der Teilrechnungen) löschen.
- Die unter Ziffer 2. markierten Teilrechnungen mit Menüpunkt OP und Mahnungen - Auf unverrechnet setzen...
- und mit Menüpunkt Belege - Auf provisorisch zurücksetzen
- und die Teilrechnungen ändern und anschliessend auf definitiv setzen.
Vergisst man, zuerst die Schlussrechnung(en) zu ändern, so wird dem User beim Menüpunkt Auf unverrechnet setzen… ein Hinweis gegeben, dass die Schlussrechnung(en) manuell angepasst werden sollten, was normalerweise bedeutet, die entsprechenden Teilrechnungszeilen zu löschen.