Saldonachweis bei vereinnahmtem Entgelt
Bei vereinnahmtem Entgelt wird es im Normalfall immer Kontensalden bei den Vor- und Umsatzsteuern geben. Damit man die Zusammensetzung der Kontensalden nachweisen kann, ist nach folgenden Schritten vorzugehen:
- Stellen Sie in den Systemeinstellungen den Radiobutton kurzzeitig auf "vereinbart" um.
- Mit Menüpunkt Auswerten - Mwst-Journal
- Radiobutton stellen: Nur nicht abgerechnete Mwst-Buchungen und der Einstellung der Periode von-bis für das gesamte zu betrachtene Jahr
- können Sie nun das Mwst-Journal drucken
- und die noch nicht ausgeglichenen Bilanzkonten der Vor- und der Umsatzsteuern abstimmen.
- Stellen Sie umgehend in den Systemeinstellungen den Radiobutton wieder auf vereinbart zurück.