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    Saldonachweis bei vereinnahmtem Entgelt

    Bei vereinnahmtem Entgelt wird es im Normalfall immer Kontensalden bei den Vor- und Umsatzsteuern geben. Damit man die Zusammensetzung der Kontensalden nachweisen kann, ist nach folgenden Schritten vorzugehen:

    • Stellen Sie in den Systemeinstellungen den Radiobutton kurzzeitig auf "vereinbart" um.
    • Mit Menüpunkt Auswerten - Mwst-Journal
    • Radiobutton stellen: Nur nicht abgerechnete Mwst-Buchungen und der Einstellung der Periode von-bis für das gesamte zu betrachtene Jahr
    • können Sie nun das Mwst-Journal drucken
    • und die noch nicht ausgeglichenen Bilanzkonten der Vor- und der Umsatzsteuern abstimmen.
    • Stellen Sie umgehend in den Systemeinstellungen den Radiobutton wieder auf vereinbart zurück.
    • Bearbeiten
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