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    Abschreibungen auf Anlagen

    Anlagen - Abschreibungen anlegen Anlagen - Ganz abschreiben Die Abschreibungen richten sich nach unterschiedlichen Gesichtspunkten. Neben den finanz- und betriebswirtschaftlichen Kriterien spielen die Vorgaben der Steuerverwaltung sowie der Steuerplanung eine nicht unerhebliche Rolle. Die hauptsächlich angewandte Methode ist die degressive Abschreibung, welche jeweils vom Restwert ausgeht. Das führt dazu, dass in die Abschreibungsbeträge in den Anfangsjahren höher sind und im Laufe der Jahre niedriger ausfallen werden.

    Abschreibungen anlegen

    • Am Periodenende (oder auch dazwischen) können alle Anlagen markiert werden, die abgeschrieben werden sollen.
    • Mit Menüpunkt Anlagen - Abschreibungen anlegen kann das Valutadatum festlegt werden.
    • Das Abschreibungskonto, die Kostenstelle und allenfalls der Kostenträger werden vom Anlagegut selber übernommen.
    • Mit OK werden nun die Abschreibungsdatensätze über alle markierten Anlagen auf das Valutadatum angelegt.
    • Der Effekt ist, dass man über alle Anlagen die Abschreibungsdatensätze pro Periode auf einmal anlegen kann.
    • Wenn man nun 12 Perioden hat, muss dieser Prozess 12x angestossen werden. Empfehlung für den Zeitpunkt: jeden Monat am Monatsende Voraussetzungen:
    • Im Feld „Abschreibungsdauer“ wird „Periode“ angezeigt. Das heisst folgendes: Im Mandanten selber müssen die Abschreibungsperioden angelegt werden (Monate, Quartale oder nichts), um periodengerechte Abschreibungen zu erhalten.
    • Das wiederum heisst, dass, wenn die vollständige Abschreibung in 10 Jahren erfolgen soll und man pro Monat abschreibt, dann muss dort 120 als Periode stehen, denn das Anlagegut soll monatlich während 10 Jahren
    • entweder den gleichen Betrag (linear)
    • oder den gleichen %-Satz (degressiv) abschreiben.
    • Mit dieser Einstellung wird somit entweder linear oder degressiv pro Periode mit dem gleichen Betrag abgeschrieben.
    • Das Abschreibungskonto sowie die Kostenstelle und allenfalls der Kostenträger müssen pro Anlage hinterlegt werden.

    Ganz abschreiben

    Die markierten Anlagen werden gemäss den gewählten Einstellungen Konto, Kst , Ktr und Valutadatum abgeschrieben und damit auf den Restwert 0 gesetzt.

    Lineare Abschreibung

    Dabei gehen wir vom Anschaffungswert aus und rechnen über die Jahre immer mit den gleichen Werten. Da die berechneten Werte überschreibbar sind, kann man - manuell - die im vorangegangenen Absatz beschriebene Abschreibung vom Restwert weiter verwenden (wird aber für die automatische Berechnung bis auf weiteres vom Standard nicht unterstützt). Das scheint auf den ersten Blick ein Nachteil zu sein, ist es aber nicht unbedingt, denn mit der linearen Methode können in späteren Jahren höhere Abschreibungen geltend gemacht werden.

    Degressive Abschreibung

    Während die lineare Methode transparent und einfach ist, ist es die degressive - auf unterjährige Perioden angewandt - nicht wirklich. Man kann z.B. die Jahresabschreibung von 40% nicht einfach durch 12 teilen und so abschreiben. Man muss einen Schlüssel haben, der wie folgt aussieht:

    Jahres-% Perioden-% Jahres-% Perioden-% Jahres-% Perioden-%
    12 100.00 76.0000 4 100.00 99.0000 2 100.00 99.9999
    Perioden 50.00 5.6125 Perioden 50.00 15.9103 Perioden 50.00 29.2893
    eines 40.00 4.1675 eines 40.00 11.9888 eines 40.00 22.5403
    Jahres 33.00 3.2822 Jahres 33.00 9.5270 Jahres 33.00 18.1464
    30.00 2.9285 30.00 8.5308 30.00 16.3340
    25.00 2.3688 25.00 6.9395 25.00 13.3974
    20.00 1.8423 20.00 5.4258 20.00 10.5572
    15.00 1.3452 15.00 3.9815 15.00 7.8045
    10.00 0.8741 10.00 2.5996 10.00 5.1316
    8.00 0.6924 8.00 2.0629 8.00 4.0833
    7.00 0.6029 7.00 1.7979 7.00 3.5634
    6.00 0.5143 6.00 1.5349 6.00 3.0464
    5.00 0.4265 5.00 1.2741 5.00 2.5320
    4.00 0.3396 4.00 1.0153 4.00 2.0204
    3.00 0.2535 3.00 0.7585 3.00 1.5114
    2.00 0.1682 2.00 0.5038 2.00 1.0050
    1.50 0.1258 1.50 0.3771 1.50 0.7528

    Steuerliche Aspekte

    Steuerlich gesehen können Sie wählen, welche Methode Sie anwenden möchten. Ferner ist zu beachten, dass die finanz-, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Abschreibungssätze differieren können. Oft aber werden für den Jahresabschluss die steuerlich zulässigen Sätze verwendet. Falls Ertragsprobleme vorliegen, wird man nur die betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen buchen; will man aber Steuern einsparen, dann möchte man soviel Abschreibungen belasten, die zulässig sind. Dabei ist der Grundsatz der Stetigkeit zu beachten. Hinweis: wird die Abschreibungsmethode geändert, muss dies im Anhang zur Jahresrechnung erwähnt werden. Ferner können - sofern dies die entsprechenden Steuergesetze vorsehen - früher unterlassene Abschreibungen in späteren Jahren nachgeholt werden. Durch die manuelle Übersteuerung der gerechneten Werte kann dieser Anforderung entsprochen werden. Damit die Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist, ist eine lückenlose Nachführung des Anlagespiegels Bedingung. Ab Version 5007 können mehrere Abschreibungsdatensätze gleichzeitig angelegt werden. Das heisst mehrere Anlagen können anmarkiert werden und über Anlagen - Abschreibungen anlegen bzw. Ganz abschreiben abgeschrieben werden.

    Steuerlich zulässige Abschreibungen

    Siehe dazu die Website der Eidg. Steuerverwaltung: http://www.estv.admin.ch/d/dbst/dokumentation/merkblatt/a95-betr.pdf Das Merkblatt A 1995 - Geschäftliche Betriebe, Stand 10.1994. ist massgebend. Die dortigen Abschreibungs-Prozente beziehen sich auf den Buchwert. Wird linear abgeschrieben, gelten als Höchstsätze die Hälfte der in der Liste aufgeführten Prozente.

    Abschreibungen "Bebu" und "Steuern" nachträglich ausschalten

    Im Register "Abschreibungsstandards" können die beiden Checkboxen "Keine Abschreibungen" mit Formel anwenden gesetzt werden:

    [s0_Anlage]s_Std_Abschreibdauer__Steuer:=0 [s0_Anlage]s_Std_Abschreibungsdauer__BeBu:=0 [s0_Anlage]s_Std_Abschreibungssatz__BeBu:=0 [s0_Anlage]s_Std_Abschreibungssatz__Steuer:=0 [s0_Anlage]s_Angenommene__Gesamtleistung:=0

    Abschreibungsbuchungen

    Die Fibu-Anlageabschreibungsbuchungen haben das Suffix "AA", die Bebu-Abschreibungsbuchungen "BA".

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